Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/2: Totalrevision der Verordnung vom 20. Januar 2010 über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV) · 33 Seiten
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Ansicht, dass die Problematik der Sozialhilfe beziehenden Personen nicht genügend berücksichtigt wird.
TG weist darauf hin, dass auch in den Weisungen zu Artikel 8 erwähnt werden sollte, dass Auslandreisen nur sehr restriktiv zu bewilligen sind.
FR stimmt der neuen Regelung zu, bedauert es jedoch, dass alle vorläufig Aufgenommenen
– auch die gut integrierten, die sich vorbildlich verhalten – für die Missbräuche einer Minderheit büssen müssen. Die Grünen werfen die Frage nach der Anzahl der Missbräuche auf. In den Anhörungsunterlagen würden keine Zahlen als Beleg für eine hohe Missbrauchsquote oder einen wesentlichen Anstieg der Missbräuche seit der Einführung der Reisefreiheit geliefert.
FR und SO fordern eine stärkere Berücksichtigung der Dauer des Aufenthalts in der Schweiz beim Entscheid über die Erteilung einer Reisebewilligung, namentlich wenn die Person aus persönlichen Gründen reisen will. Gemäss FR und JU werden aufgrund der strengeren Regelung zahlreiche, Interpretationsspielraum bietende Gesuche aus humanitären Gründen eingereicht werden. Die Änderung der Praxis werde auch zu viel Unzufriedenheit führen. FR wünscht sich vom Bund, dass er Überlegungen zur Kommunikation anstellt und umsetzt und dass die Personen, die zum Reisen ein Schengen-Visum beantragen müssen, über angemessene Kanäle informiert werden.
Die SVP heisst die Totalrevision der RDV gut und sieht darin einen ersten Schritt zur Missbrauchsbekämpfung. Sie ist indes der Ansicht, dass die Reisegründe noch massiv eingeschränkt werden müssen und dass sämtliche Reisen in den Herkunftsstaat ausgeschlossen werden müssen.
Die Anhörungsteilnehmer SFH, VSJF, die Grünen, HEKS, SKF, DJS, SOsf, Caritas, ACSP, IGFM und SSV betrachten die Einschränkung der Reisefreiheit für vorläufig Aufgenommene als einen Rückschritt. Diese Personen geniessen seit 2010 die volle Reisefreiheit. Die vorgeschlagene Änderung sei aus folgenden Gründen nicht verhältnismässig:
1. Einerseits werde die Reisefreiheit massiv eingeschränkt. Andererseits stünden die betroffenen Personen im Fokus der Integrationsmassnahmen gemäss dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Ausländergesetz. Die Kantone sind sich dieser Entwicklung bewusst und gewähren den vorläufig Aufgenommenen Sozialhilfe (Zürich, Basel-Stadt und Luzern). Es sei auch nicht verhältnismässig, wegen des missbräuchlichen Verhaltens weniger Personen alle 24 000 zu bestrafen. Den vorläufig Aufgenommenen das Reisen zu verbieten, nur weil in ein paar Fällen ein Missbrauchsverdacht bestehe, sei nicht gerechtfertigt.
Die vorläufig aufgenommenen Personen haben legitime Gründe, die Schweiz ab und zu zu verlassen. Der Besuch von Familienangehörigen in Europa sowie Reisen in Drittstaaten sollten erlaubt sein. Auch Reisen in den Herkunftsstaat seien nicht immer missbräuchlich. Die vorläufige Aufnahme erfolge aus verschiedenen Gründen (Bürgerkrieg, Krankheit usw.). Auch wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen vorläufig aufgenommen worden ist, ändere eine Reise in ihr Herkunftsland nichts daran, dass die Wegweisung nicht zumutbar ist. Eine Aufhebung der vorläufigen Aufnahme ist auf Grundlage von Artikel 84 Absatz 2 AuG ausserdem immer möglich.
2. Es gäbe weniger einschneidende Alternativen. So könnten Reisen bis zu dreissig Tagen grundsätzlich bewilligt werden und könnte lediglich für längere Reisen eine Begründung eingefordert werden. Damit wäre die Verhältnismässigkeit gewahrt und könnten missbräuchliche lange Aufenthalte im Ausland verhindert werden. Eine weitere Möglichkeit wäre, nur für Reisen in den Herkunftsstaat eine Begründung zu verlangen, nicht aber für solche in Drittstaaten.