Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/2: Totalrevision der Verordnung vom 20. Januar 2010 über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV) · 33 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 7Fedlex · Ergebnisbericht

Revision resultierende Verwaltungsaufwand dürfe auch nicht unverhältnismässig sein. Kurze Reisen in sichere Staaten sollten ohne administrative Hürden möglich sein. Dasselbe gelte für die Ausübung des Beschwerderechts bei einem negativen Entscheid. Die EKM empfiehlt des Weiteren, die vorläufig aufgenommenen Personen ohne Flüchtlingsstatus von den Personen mit Flüchtlingsstatus zu unterscheiden.

Gemäss den DJS und SOsf stellt die Wiedereinführung der Reisebeschränkungen eine Verletzung der Bewegungsfreiheit dar, führt zu zusätzlichen Aufgaben für das BFM und unnötigen Kosten.

Das UNHCR bemerkt, dass die zur Anhörung unterbreitete Totalrevision zum Teil noch restriktiver ist als die Regelung, die vor der Einführung der unbeschränkten Reisefreiheit für vorläufig Aufgenommene gegolten hatte. Es empfiehlt Folgendes:

i. Die Schweiz muss sich in der RDV an die Ausreisefreiheit, die Normen der Bundesverfassung (BV), des Völkerrechts und der Grundfreiheiten halten.

ii. Eine Einschränkung der Reisefreiheit darf nur im Einzelfall und in Einklang mit den Grundrechten erfolgen.

iii. Der Rechtsschutz muss auch im Rahmen der Verfügungen gestärkt werden; auf die Erhebung der entsprechenden Gebühr ist zu verzichten.

iv. Die Schweiz muss den Entwurf der RDV im Lichte der Pflichten, die sich aus dem Völkerrecht und aus den Grundsätzen des nationalen Rechts ergeben, überarbeiten.

Der SSV tritt für die gute Integration der vorläufig Aufgenommenen ein und ist der Meinung, dass sie ohne administrative Probleme an Schulreisen teilnehmen und die Familie im Herkunftsland besuchen können müssen.

1.3 Vorgehen bei der Auswertung der Stellungnahmen

Haben die Anhörungsadressaten eine Stellungnahme eingereicht, sich aber nicht zu allen Änderungsvorschlägen geäussert, wird dies als Zustimmung gewertet.

Wird vom Anhörungsadressaten gewünscht, dass bei nicht kommentierten Vorschlägen nicht auf Zustimmung oder Ablehnung geschlossen wird, wird dies bei der Auswertung unter der Rubrik «keine Bemerkungen» berücksichtigt.