Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/2: Totalrevision der Verordnung vom 20. Januar 2010 über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV) · 33 Seiten
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Zustimmung
Kantone: BE Stadt, FR, SO, ZG, GR, SG, TG, UR, FL, VS, GE, AR, BL, AG, JU, SH, NE, ZH, TI, LU
Parteien: SVP, Grüne, FDP.Die Liberalen, SP, CVP
Interessierte Kreise: VSED, SVZ, Privatperson, SFH, VSJF, Grundrechte.ch, SBAA, EKM, chgemeinden, KKJPD, HEKS, SKF, CP, DJS, SOsf, Caritas, UNHCR, ACSP, IGFM, SSV
Art. 17 Behandlung
Art. 17 Behandlung
Die Reisedokumente sind sorgfältig zu behandeln.
Zustimmung
Kantone: BE Stadt, FR, SO, ZG, GR, SG, TG, UR, FL, VS, AR, BL, AG, JU, SH, NE,TI, LU Parteien: SVP, Grüne, FDP.Die Liberalen, SP, CVP
Interessierte Kreise: VSED, SVZ, Privatperson, SFH, VSJF, Grundrechte.ch, SBAA, EKM, chgemeinden, KKJPD, HEKS, SKF, CP, DJS, SOsf, Caritas, UNHCR, ACSP, IGFM, SSV
Ablehnung
Kantone: GE, ZH
GE estime que cette disposition n'a pas sa place dans cette ordonnance. ZH trouve que si cette disposition n'a pas de conséquence, elle est superflue.
Art. 18 Verweigerung
Art. 18 Verweigerung
1Das BFM verweigert die Ausstellung eines Reisedokuments oder eines Rückreisevisums,
wenn:
a. die gesetzliche Vertretung einer minderjährigen oder einer entmündigten ausländischen Person ihre Einwilligung nicht erteilt; sind beide Eltern Inhaber der elterlichen Sorge, so genügt die Einwilligung eines sorgeberechtigten Elternteils. Kann die Zustimmung des andern Elternteils aus den Umständen nicht ohne weiteres vermutet werden, so ist sie ebenfalls einzuholen;
b. die Ausstellung eines Reisedokuments oder eines Rückreisevisums einer Verfügung widersprechen würde, die von einer schweizerischen Behörde gestützt auf Bundesrecht oder kantonales Recht ergangen ist;
c. die zuständige Behörde des Bundes oder des Kantons dies beantragt, weil die ausländische Person in der Schweiz wegen eines Verbrechens oder Vergehens strafrechtlich verfolgt wird;
d. die zuständige Behörde des Bundes oder des Kantons dies beantragt, weil die ausländische Person von einem schweizerischen Gericht rechtskräftig verurteilt worden und die Strafe oder Massnahme weder verjährt noch verbüsst
ist;
e. die ausländische Person wegen eines Verbrechens oder Vergehens im automatisierten
Polizeifahndungssystem (RIPOL) zur Verhaftung ausgeschrieben oder im Schengener
Informationssystem (SIS) aufgeführt ist;
f. die dem bisherigen Aufenthaltsstatus der ausländischen Person zugrunde liegende vorläufige Aufnahme, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung nicht mehr gültig ist.
2Geht aus einem Gutachten oder aus einem Gerichtsurteil hervor, dass die ausländische Person ihr
altes Reisedokument gefälscht, verfälscht oder Unberechtigten zum Gebrauch überlassen hat, so