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Vernehmlassung 2012/3: Revision der Verordnungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse sowie mit Eisenbahnen und Seilbahnen - Einführung des Konformitätsbewertungssystems für Gefahrgutumschliessungen · 19 Seiten
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742.4xx Eisenbahn
5. In allen Fällen stellt die für die wiederkehrende Prüfung zuständige Konformitätsbewertungsstelle die Bescheinigung über die Neubewertung der Konformität aus. Die Bescheinigung enthält mindestens folgende Angaben:
a. Kennnummer der Konformitätsbewertungsstelle, welche die Beschei-
nigung ausstellt, und, wenn es sich nicht um die gleiche Konformitätsbewertungsstelle handelt, die Kennnummer der für die Neubewertung der Konformität nach Ziffer 2 zuständigen Typ A akkreditieren Konformitätsbewertungsstelle;
b. Namen und Anschrift des Eigentümers oder Betreibers;
c. bei Anwendung des Verfahrens nach Ziffer 4 Daten zur Identifizie-
rung der Bescheinigung über die Neubewertung der Konformität des Baumusters;
d. Daten zur Identifizierung der ortsbeweglichen Druckgeräte, die mit
einer Pi-Kennzeichnung versehen worden sind, mindestens aber deren Seriennummer(n); und
e. Datum der Ausstellung.
6. Die zuständige Konformitätsbewertungsstelle stellt eine Bescheinigung über die Neubewertung der Konformität des Baumusters aus.
a. Bei Anwendung des Verfahrens nach Ziffer 4 stellt die für die Neu-
bewertung der Konformität zuständige Konformitätsbewertungsstelle die Bescheinigung über die Neubewertung der Konformität des Baumusters aus. Die Bescheinigung enthält mindestens folgende Angaben:
b. Kennnummer der Konformitätsbewertungsstelle, welche die Beschei-
nigung ausstellt;
c. Namen und Anschrift des Herstellers und des Inhabers der Original-
bauartzulassung der ortsbeweglichen Druckgeräte, die einer Neubewertung unterzogen werden, falls der Inhaber der Zulassung nicht der Hersteller ist;
d. Daten zur Identifizierung der zu dieser Serie gehörenden ortsbewegli-
chen Druckgeräte;
e. Datum der Ausstellung, und
f. den Vermerk: "Diese Bescheinigung erlaubt nicht die Herstellung
ortsbeweglicher Druckgeräte oder von Teilen davon."