Vorlage

Vernehmlassung 2012/3: Revision der Verordnungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse sowie mit Eisenbahnen und Seilbahnen - Einführung des Konformitätsbewertungssystems für Gefahrgutumschliessungen · 19 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 12Fedlex · Vorlage

742.4xx Eisenbahn

5. In allen Fällen stellt die für die wiederkehrende Prüfung zuständige Konformitätsbewertungsstelle die Bescheinigung über die Neubewertung der Konformität aus. Die Bescheinigung enthält mindestens folgende Angaben:

a. Kennnummer der Konformitätsbewertungsstelle, welche die Beschei-

nigung ausstellt, und, wenn es sich nicht um die gleiche Konformitätsbewertungsstelle handelt, die Kennnummer der für die Neubewertung der Konformität nach Ziffer 2 zuständigen Typ A akkreditieren Konformitätsbewertungsstelle;

b. Namen und Anschrift des Eigentümers oder Betreibers;

c. bei Anwendung des Verfahrens nach Ziffer 4 Daten zur Identifizie-

rung der Bescheinigung über die Neubewertung der Konformität des Baumusters;

d. Daten zur Identifizierung der ortsbeweglichen Druckgeräte, die mit

einer Pi-Kennzeichnung versehen worden sind, mindestens aber deren Seriennummer(n); und

e. Datum der Ausstellung.

6. Die zuständige Konformitätsbewertungsstelle stellt eine Bescheinigung über die Neubewertung der Konformität des Baumusters aus.

a. Bei Anwendung des Verfahrens nach Ziffer 4 stellt die für die Neu-

bewertung der Konformität zuständige Konformitätsbewertungsstelle die Bescheinigung über die Neubewertung der Konformität des Baumusters aus. Die Bescheinigung enthält mindestens folgende Angaben:

b. Kennnummer der Konformitätsbewertungsstelle, welche die Beschei-

nigung ausstellt;

c. Namen und Anschrift des Herstellers und des Inhabers der Original-

bauartzulassung der ortsbeweglichen Druckgeräte, die einer Neubewertung unterzogen werden, falls der Inhaber der Zulassung nicht der Hersteller ist;

d. Daten zur Identifizierung der zu dieser Serie gehörenden ortsbewegli-

chen Druckgeräte;

e. Datum der Ausstellung, und

f. den Vermerk: "Diese Bescheinigung erlaubt nicht die Herstellung

ortsbeweglicher Druckgeräte oder von Teilen davon."