Auslegeordnung Strassenbenutzungsgebühren
Vernehmlassung 2012/90: Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet · 20 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 18Fedlex · Erläuternder Bericht
L494-1196
Das Ausschlussprinzip könnte beim Gotthard-Strassentunnel, insbesondere bei einem manuellen
Inkasso, grundsätzlich durchgesetzt werden. Die Gebührenerhebung wäre technisch anspruchsvoll da eine Abrechnung „auf Distanz“ (z.B. an der Grenze oder via Rechnungsstellung) noch nicht möglich ist und die Platzverhältnisse bei den Tunnelportalen für ein manuelles Inkasso sehr eng sind. Beim manuellen Inkasso wäre mit entsprechenden Erhebungskosten und wohl auch mit Zeitverlusten zu rechnen und zudem müssten dieses und das Dosiersystem (Tropfenzähler) aufeinander abgestimmt werden.
Objektgebühren sind - auch wenn sie tendenziell zur Abmilderung der Mittelkonkurrenz beitragen könnten - mit zahlreichen gewichtigen Nachteilen verbunden.
Angesichts dessen sowie aufgrund des Umstandes, dass die Sanierung des Gotthard-Strassentunnel im Rahmen des heutigen Finanzierungssystems günstiger erfolgen kann, schlägt der Bundesrat vor auf eine Weiterverfolgung und Vertiefung der Thematik "Gebührenerhebung zur Finanzierung der Sanierung des Gotthard-Strassentunnel" zu verzichten.