Auslegeordnung Strassenbenutzungsgebühren

Vernehmlassung 2012/90: Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet · 20 Seiten

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L494-1196

Variante 2: Finanzierung neuer Tunnel - Private

Die Finanzierung und Gebührenerhebung erfolgt über Private

Die Objektgebühr wird wie bei Variante 1 erhoben, jedoch mit für Private höherer Verzinsung (Risikozuschlag).

Wenn die anfallenden jährlichen Kosten in der Grössenordnung von 172 Millionen Franken ohne Einbezug des Schwerverkehrs erbracht werden müssen, entfällt pro Fahrzeug und Durchfahrt eine Objektgebühr von durchschnittlich 32 Franken.

Wird der Schwerverkehr einbezogen, bezahlt dieser pro Fahrzeug und Durchfahrt eine Objektgebühr von durchschnittlich 39 Franken. Damit sinkt die Objektgebühr für die übrigen Fahrzeuge auf durchschnittlich gut 28 Franken pro Durchfahrt.

Variante 3: Finanzierung der Differenz zwischen der vom Bundesrat gewählten Sanierungsvari-

ante und der Sanierungsvariante mit einer kurzen Sommeröffnung (280 Sperrtage pro Jahr)

Die Finanzierung und Gebührenerhebung erfolgt über den Staat.

Die Objektgebühr wird erhoben für: Betriebs,- Unterhaltskosten Rückstellungen für künftige Sanierung und die Kostendifferenz der beiden Sanierungsvarianten (2788 Mio. CHF - 1685 Mio. CHF).