Auslegeordnung Strassenbenutzungsgebühren

Vernehmlassung 2012/90: Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet · 20 Seiten

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L494-1196

Das heutige Finanzierungsystem für den Strassenverkehr auf Bundesebene hat sich in den letzten Jahrzehnten grundsätzlich bewährt, wobei vor allem die weitestgehende Verursacher- bzw. Nutzerfinanzierung (vergleiche Ziffer 3.3) als zukunftsfähig beurteilt wird. Die verfassungsmässig festgelegte Zweckbindung der Einnahmen stellt sicher, dass ein Grossteil der Verkehrsabgaben aus dem Strassenverkehr der Strasseninfrastruktur zufliesst. Das heutige Finanzierungssystem stösst jedoch an seine Grenzen, insbesondere infolge des Rückgangs des spezifischen Treibstoffverbrauchs der Fahrzeugflotte und des zunehmenden Trends hin zu Fahrzeugen mit anderen Antriebsenergien als fossilen Treibstoffen. Diese Entwicklung ist umwelt- und energiepolitisch durchaus erwünscht und wird entsprechend gefördert, hat aber einen negativen Nebeneffekt auf die Finanzierung. Die sinkenden Einnahmen und steigenden Ausgaben der SFSV führen zum Abbau der heute noch vorhandenen bilanziellen Reserven/Rückstellung der SFSV. Diese sind gemäss aktueller Finanzplanung bis 2016 fast vollständig abgebaut. Ab diesem Zeitpunkt ist der Finanzbedarf für die Aufgabenerfüllung nicht mehr vollständig gedeckt, und es kommt zu einer Finanzierungslücke, die durch Mehreinnahmen gedeckt werden muss. Andernfalls müssen die Ausgaben entsprechend reduziert werden4.

Darstellung: Finanzflüsse SFSV im 2011 in Millionen Franken

Im 2011 betrugen die Ausgaben der SFSV rund 4'576 Millionen Franken und waren somit höher als die Einnahmen der SFSV, welche im 2011 rund 3'821 Millionen Franken betrugen. Dementsprechend haben die bilanziellen Reserven/Rückstellungen der SFSV um 755 Millionen Franken abgenommen. Per Ende 2011 betrugen die Reserven/Rückstellungen 2'028 Millionen Franken.

Die heutige (Strassen-)Finanzierung auf Bundesebene hat dazu geführt, dass die Strasseninfrastrukturen der Schweiz im Zeitpunkt ihrer Erstellung bereits bezahlt sind. Der Bundeshaushalt wird somit nicht durch bereits getätigte, aber noch nicht finanzierte Investitionen belastet. Diese Aussage gilt unabhängig davon, dass die Rechnungsmodelle teilweise eine Aktivierung und spätere Abschreibung vorsehen. Diese Finanzierungslösung zeichnet die Schweiz gegenüber dem Ausland, wo Infrastrukturkosten häufig zuerst fremdfinanziert und dann erst während der Nutzung finanziert werden, besonders aus.

2.1.1. Mineralölsteuer und Mineralölsteuerzuschlag

Die Steuertarife sind im Mineralölsteuergesetz vom 21. Juni 1996 (MinöStG)5 geregelt. Die Mineralölsteuer pro Liter Benzin bzw. Diesel beträgt heute 43,12 bzw. 45,87 Rappen.

4 Zur Schliessung der Finanzierungslücke hat der Bundesrat im Januar 2011 ein zweistufiges Vorgehen beschlossen. Die Vernehmlassung zur Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlages (inklusive "Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen) ist fürs 1. Halbjahr 2013 vorgesehen.