Auslegeordnung Strassenbenutzungsgebühren

Vernehmlassung 2012/90: Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet · 20 Seiten

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L494-1196

nicht mehr gefallen. Dies gründet in der Tatsache, dass trotz Erhöhung der Gewichtslimite im Binnenverkehr kaum noch Produktivitätseffekte erzielt werden konnten, da 40 Tonnen Fahrzeuge in der Schweiz nicht merklich besser ausgelastet werden können als mit der Limitierung auf 34 Tonnen35.

Während sich die Zunahme der Nettotonnenkilometer seit 2001 grundsätzlich positiv auf die Wertschöpfung der Transportbranche ausgewirkt hat, verläuft die Entwicklung bei der Beschäftigung in der schweizerischen Transportbranche umgekehrt. Hier hat der Produktivitätseffekt zu einer im Vergleich zum alten Verkehrsregime geringeren Nachfrage nach Arbeitskräften im Strassengüterverkehr (über 3,5 Tonnen) geführt, da die Strassengütertransporte wertschöpfungs- und kapitalintensiver aber weniger arbeitsintensiv geworden sind. Die Zahl der Beschäftigten im Strassengüterverkehr liegt nach der Einführung des neuen Verkehrsregimes im Zeitraum 2001 bis 2004 um durchschnittlich 11 Prozent tiefer als in der (hypothetischen) Entwicklung im alten Verkehrsregime. Mit der zweiten Erhöhung der LSVA und der Gewichtslimite im 2005 steigt diese Differenz aufgrund der stagnierenden Beschäftigung auf 15 Prozent.

Die LSVA hat teils zu einer Verschärfung des Wettbewerbs und des Konzentrationsprozesses in der Transportbranche beigetragen, indem sich der Investitionsbedarf erhöht hat und der Druck zu Optimierung und Kostensenkung noch grösser geworden ist. Einschränkend ist festzuhalten, dass diese Entwicklung bereits Jahre vor der Einführung der LSVA eingesetzt hat. Gerade das hohe Lohnniveau in der Schweiz hat dazu geführt, dass heute im Import-/Exportverkehr nur noch rund 25 Prozent der Fahrleistung durch in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge erbracht werden.

In Bezug auf die Wertschöpfung aller Sektoren in der Schweiz wurde errechnet, dass die Wertschöpfungseffekte der LSVA seit 2001 mit einer höheren Gewichtslimite zahlenmässig keine bedeutende Rolle spielen. Es ist daher anzunehmen, dass eine allfällige Erhöhung der LSVA auch künftig keine wesentlichen Auswirkungen auf die schweizerische Volkswirtschaft haben wird. Für das Transportgewerbe insgesamt wären die Veränderungen hingegen relevant und deutlich spürbar, da davon ausgegangen werden kann, dass sich die Verkehrsleistung – wie schon 2005 – auch künftig nicht mehr wesentlich stärker als die Fahrleistung entwickeln wird. Es ist deshalb anzunehmen, dass sich eine Erhöhung der LSVA unmittelbar auf die Transportkosten auswirkte, da ihr keine entsprechenden Produktivitätseffekte gegenüber stünden, welche diese Mehrbelastungen abmildern könnten. Dies dürfte die Konkurrenzsituation zwischen Strasse und Schiene zugunsten der Schiene verbessern. Besonders im alpenquerenden Transitverkehr wäre dadurch ein gewisser positiver Effekt auf die Verlagerung zu erwarten36. Es ist anzunehmen, dass auch die Beschäftigungszahl im Strassentransportgewerbe aufgrund des steigenden Preisdrucks leicht sinken dürfte, da Mehrkosten nur beschränkt auf die Kundschaft überwälzt werden können. Dennoch wird selbst bei einer massiven Verschärfung der bestehenden Effekte nicht mit Strukturbrüchen gerechnet.

35 Vergleiche ARE: Volkswirtschaftliche Auswirkungen der LSVA mit höherer Gewichtslimite, 2007, S.117, 135, 138, 144, 150, 195. 36 Volkswirtschaftlich betrachtet, ist es allen ökonomischen Externalitäten zum Trotz fraglich, Verkehr aus einem Bereich mit zumindest "ansprechender" Kostendeckung in einen Bereich mit tiefer Kostendeckung zu verlagern.