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Vernehmlassung 2013/109: Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV) · 15 Seiten
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Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit den EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen AS 2015
a. Tierschutzverordnung vom 23. April 20087;
b. Verordnung vom 4. September 20138 über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten;
c. Verordnung vom ... über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren.
3Für die Einfuhr und die Durchfuhr von lebenden Fischen und von tierischen Samen, Eizellen und Embryonen aus Island und für die Ausfuhr dieser Tiere und Tierprodukte nach Island gelten sinngemäss die Bestimmungen der Verordnung vom ...9 über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten.
Art. 3 Begriffe
In dieser Verordnung bedeuten:
a. Einfuhrgebiet: das schweizerische Staatsgebiet einschliesslich der Zollausschlussgebiete (Samnaun und Sampuoir) sowie die Zollanschlussgebiete (Fürstentum Liechtenstein, Büsingen und Campione);
b. Drittstaaten: alle Staaten, ausser die EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen;
c. Tierprodukte: sämtliche möglichen Träger von Seuchenerregern, insbesondere:
1. tierische Samen, Eizellen und Embryonen;
2. Lebensmittel tierischer Herkunft oder mit einem Anteil von Lebensmitteln tierischer Herkunft;
3. tierische Nebenprodukte;
4. Heu und Stroh.
d. tierische Nebenprodukte: Tierkörper sowie nicht zur Verwendung als Lebensmittel bestimmte Schlachttierkörper und Erzeugnisse tierischen Ursprungs, ganz oder in Teilen, roh oder verarbeitet;
e. Gesundheitsbescheinigung: von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes ausgestelltes Dokument, das die Herkunft einer Sendung und die Einhaltung der tierseuchenpolizeilichen, tierschutzrechtlichen und lebensmittelhygienischen Anforderungen belegt;
f. TRACES: tierärztliches Informationssystem nach der Entscheidung 2004/292/EG10;
7 SR 455.1
8 SR 453.0
9 SR ...
10 Entscheidung der Kommission vom 30. März 2004 zur Einführung des TRACES-Systems und zur Änderung der Entscheidung 92/486/EWG, ABl. L 94 vom 31.3.2004, S. 63; zuletzt geändert durch Entscheidung 2005/515/EG, ABl. L 187 vom 19.7.2005, S. 29.