Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/115: Änderung des Obligationenrechts (Firmenrecht) · 18 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 14Fedlex · Erläuternder Bericht
Società in nome collettivo SNC
Società in accomandita SAC
Società in accomandita per azioni SACA
Rumantsch
Societad anonima SA
Societad cun responsabladad limitada Scrl
Associaziun/Corporaziun AS/Corp
Societad collettiva SCL
Societad commanditara SCM
Societad acziunara en commandita SACM
Art. 951 Ausschliesslichkeit der eingetragenen Firma
Der geltende Absatz 1 wird aufgrund der Neureglung der Ausschliesslichkeit für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie Kommanditaktiengesellschaften aufgehoben. Der Ausschliesslichkeitsanspruch des bisherigen Absatz 2, der bislang nur für die Firmen von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften galt, wird auf alle neuen Firmen von Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie Kommanditaktiengesellschaften ausgedehnt.
Art. 953 Aufgehoben
Weil neu die Firma von Handelsgesellschaften und Genossenschaften auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden kann und bei allen Einzelunternehmen zusätzlich zu dem Namen der Inhaberin oder des Inhabers auch weitere Namen, die nicht mit demjenigen der Inhaberin oder des Inhabers übereinstimmen, in der Firma aufgeführt werden dürfen, erübrigt sich eine ausdrückliche Regelung für die Weiterführung einer Firma bei Geschäftsübernahmen. Da die Übernahme eines Geschäfts einer vertraglichen Regelung bedarf, ist in diesem Zusammenhang auch die Zustimmung der Veräusserer zur Weiterführung der bisherigen Firma zu regeln. Somit kann Artikel 953 OR aufgehoben werden.
2.1 Änderung weiterer Bestimmungen des Obligationenrechts
Art. 607 Aufgehoben
Weil die Firma einer Kommanditgesellschaft nicht mehr nur die Namen von unbeschränkt haftenden Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern enthalten darf, sondern beispielsweise auch aus Fantasiebezeichnungen gebildet werden kann, ist Artikel 607 OR aufzuheben.