Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/115: Änderung des Obligationenrechts (Firmenrecht) · 18 Seiten
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Schutz der Firma
Jede neue Firma muss sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden. Der deutlichen Unterscheidbarkeit ist dann Genüge getan, wenn sie erheblich genug ist, um im gewöhnlichen Verkehr und nicht nur bei aufmerksamer Vergleichung der Firmen oder nach den Auffassungen des Unternehmerstandes Verwechslungen vorzubeugen. Entscheidend ist auch hier immer der Gesamteindruck im Einzelfall.
1.3.3 Frankreich Allgemeines
Ein eigentliches kodifiziertes Firmenrecht existiert in Frankreich nicht. Die «dénomination sociale» ist das Kennzeichen, unter der ein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und im Rechts- und Geschäftsverkehr auftritt. Sie dient der Identifizierung der Unternehmen als juristische Personen und muss zusammen mit anderen identifikationsrelevanten Angaben verwendet werden. In Art. 1835 des Code Civil wird allgemein vorgeschrieben, dass die «dénomination sociale» in den Statuten festgelegt sein muss und gestützt auf die entsprechenden Beschlüsse abgeändert werden kann.
Angabe der Rechtsform
In rechtsformspezifischen Bestimmungen wird die Pflicht statuiert, die «dénomination sociale» im Rechts- und Geschäftsverkehr mit der Angabe der korrespondierenden Rechtsform (und je nach der Rechtsform auch mit zusätzlichen Angaben) zu verwenden. Die «dénomination sociale» muss also nicht zwingend mit einer Angabe der Rechtsform ins Handelsregister eingetragen werden:
– Die société en nom collectif (Äquivalent zur Kollektivgesellschaft) wird mit einer «dénomination sociale» bezeichnet, die einen oder mehrere Namen von Gesellschaftern enthalten darf und zwingend mit Begriff «société en nom collectif» ergänzt werden muss (Art. L221-2 Code du commerce).
– Die société en commandite simple (Äquivalent zur Kommanditgesellschaft) wird mit einer «dénomination sociale» bezeichnet, die einen oder mehrere Namen von unbeschränkt haftenden Gesellschaftern enthalten darf und zwingend mit Begriff «société en commandite simple» ergänzt werden muss (Art. L222-3 Code du commerce).
– Die société à responsabilité limitée (Äquivalent zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die im französischen Recht verschiedene Ausgestaltungsformen kennt) wird mit einer «dénomination sociale» bezeichnet, die einen oder mehrere Namen von Gesellschaftern enthalten darf und zwingend mit der Angabe der Rechtsform (société à responsabilité limitée, entreprise unipersonnelle à responsabilité limitée) oder mit der entsprechenden Abkür-