Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/115: Änderung des Obligationenrechts (Firmenrecht) · 18 Seiten
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zung (SARL, EURL) ergänzt und zusammen mit der Angabe des Stammkapitals verwendet werden muss (Art. L223-1 Code de commerce).
– Die société par actions (Äquivalent zur Aktiengesellschaft, die im französischen Recht verschiedene Ausgestaltungsformen kennt) wird mit einer «dénomination sociale» bezeichnet, die zwingend mit der Rechtsformangabe (société anonyme, société en commandite par actions, société par actions simplifiée, société par actions unipersonnelle, société européenne) oder mit der entsprechenden Abkürzung (SA, SCA, SAS, SASU, SE) ergänzt und zusammen mit der Angabe des Aktienkapitals verwendet werden muss (Art. L224-1 code de Commerce).
– Die société coopérative (Äquivalent zur Genossenschaft, die im französischen Recht entweder als Sonderform der SA oder SARL gilt) wird mit einer «dénomination sociale» bezeichnet, die zwingend mit dem Begriff «société coopérative de production» oder mit der Abkürzung «SCOP» ergänzt und zusammen mit dem Hinweis auf die Grundform (z.B. société à responsabilité limitée à capital variable oder SARL à capital variable) verwendet werden muss (Loi 47-1775 vom 10.09.1947 und Loi 78-763 vom 19.07.1978).
– Nebst dem klassischen Einzelunternehmen, das ebenfalls unter einer «dénomination sociale» (mit Angabe der Rechtsform) auftritt, sieht das französische Recht für Einzelkaufleute die Möglichkeit der beschränkten Haftung in Form der entreprise individuelle à responsabilité limitée (abgekürzt EIRL) vor (Art. 526-6 Code du commerce).
Schutz der «dénomination sociale»
Die französischen Gerichte anerkennen die Gebrauchspriorität der verschiedenen im Wirtschaftsverkehr gebräuchlichen Kennzeichen (nom commercial, enseigne und dénomination sociale). Verwendet ein Unternehmen eine Bezeichnung, die bereits von einem anderen Unternehmen beansprucht wird, liegt möglicherweise ein Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs vor. Der Schutz der «dénomination sociale» beginnt mit der Registrierung des Unternehmens im Registre du commerce et des sociétés (RCS), wobei die Durchsetzung des Schutzes des Kennzeichens dem Eigentümer obliegt.
1.3.4 Italien Allgemeines
Das italienische Recht unterscheidet zwischen der «ditta», unter der Einzelkaufleute einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, der «ragione sociale», die der Kennzeichnung der Personengesellschaften dient (società in nome collettivo; società in accomandita semplice), und der «denominazione sociale», die als Unternehmensname für die Kapitalgesellschaften Verwendung findet (società per azioni; società a responsabilità limitata). Das Firmenrecht ist im Codice civile nur rudimentär geregelt und beschränkt sich auf die «ditta» (Art. 2563 ff.: Ausschliesslichkeitsanspruch; Name des Geschäftsinhaber als Mindestinhalt; Änderung; Geschäftsübergang;