Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/62: Revision der Energieverordnung (EnV): Gerätevorschriften · 21 Seiten
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chen und gebäudetechnischen Anwendungen. Es ist anzumerken, dass bei Geräten, die Teil eines Systems sind, grundsätzlich wesentlich höhere Energieeffizienzpotenziale durch Systemoptimierungen bei Konzeption, Installation und Betrieb zu erreichen wären. Dies betrifft namentlich Elektromotoren, Ventilatoren, Wasserpumpen, Wärmepumpen und gebündeltes Licht.
Bei den Gerätekategorien, für die keine Wirkung ausgewiesen wird, stehen technische Anpassungen wie die Anwendung eines neuen Messverfahrens im europäischen Markt oder die Weiterentwicklung des Anwendungsbereichs der regulierten Geräte im Vordergrund. Ohne diese Anpassungen würden für die Marktakteure künftige Mehraufwendungen resultieren.
Bei den Änderungen der Deklarationsvorschriften wird aus methodischen Gründen darauf verzichtet, die energetischen Auswirkungen zu quantifizieren. Das Potenzial für Einsparungen ist grundsätzlich gegeben und die Einsparungen von einer höheren Klasse zu einer tieferen Klasse sind beträchtlich – vergleiche dazu die Ausführungen oben zu den Reifenetiketten (Kapitel 3.3.10).
Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die geschätzten Einsparwirkungen sowie die Auswirkungen auf die Anschaffungs- und Lebenszykluskosten:
Tabelle 2: Auswirkungen auf Anschaffungs- und Lebenszykluskosten
Gerätekategorie Strom- Durch Vorschrift Auswirkung auf Auswirkungen auf
verbrauch eingesparter Anschaffungskos- Lebens-1)
2012 Strom im Jahr ten zum Zeitpunkt zykluskosten 2020 der Einführung der Gerätenutzer
2)
GWh GWh
Backöfen 1400 ca. 0 ca. 0 gleichbleibend
Wäschetrockner 866 ca. 0 ca. 0 gleichbleibend
Geschirrspüler 500 ca. 0 ca. 0 gleichbleibend 3)
Raumklimageräte 400 70 k.A k.A.
Set-Top-Boxen 164 k.A. ca. 0 leicht tiefer 4)
Gebündeltes Licht 630 270 25% - 100% tiefer 5)
Wärmepumpen 1550 80 5 bis 10% gleichbleibend
6) 4) 7) Elektromotoren 22‘800 90 10% - 15% deutlich tiefer 4)
Ventilatoren 5‘600 200 5%-10% tendenziell tiefer 4)
Wasserpumpen 1‘600 40 5%-10% tendenziell tiefer
Total (gerundet) k.A.750
1 ) Stromverbrauch der Elektromotoren beinhaltet Doppelzählungen mit dem anderer Gerätekategorien (z.B. Ventilatoren, Pumpen). Daher ist die Angabe eines Totals nicht möglich.
2 ) Nur direkte Effekte, d.h. ohne bestehende und neue Möglichkeiten für systemseitige Verbesserungen.
3 ) Schätzung BFE.
4 ) Kausal ist nur ein Teil dieser Kostensteigerung auf die Einführung bzw. Verschärfung der schweizerischen Vorschrift zurückzuführen; eine Aufteilung zwischen EU- und CH-Vorschrift war im Rahmen dieser Studie nicht möglich.
5 ) Bezogen auf die gesamten Investitionskosten der WP-Heizung, Anteil eher geringer bei investitionsintensiven WP- Anlagen mit Erdsonden.
6 ) Würde die Schweiz anstelle der geplanten Vorschrift die EU-Vorschrift beibehalten, würden die Einsparungen um schätzungsweise 10 % bis 20 % tiefer ausfallen. Aufgrund der langen Lebens- bzw. Einsatzdauer der Motoren entfaltet die Vorschrift erst mittel- bis langfristig ihre volle Wirkung (zw. 2030 und 2040).
7 ) Abhängig von der Motorengrösse & Anzahl Volllaststunden.