Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/62: Revision der Energieverordnung (EnV): Gerätevorschriften · 21 Seiten
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3.3.2. Wärmepumpen (Anhang 2.16)
Am 6. September 2013 wurden die Rechtsvorschriften für die Energiekennzeichnung von verschiedenen Raumheizgeräten und Speichern sowie die Mindestanforderungen für das Inverkehrbringen im Amtsblatt der EU publiziert. Diese Verordnungen treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Ab dem 26. September 2015 müssen die erwähnten Wärmeerzeugungsanlagen und Speicher beim Inverkehrbringen mit einer Energieetikette gekennzeichnet sein sowie die Mindestanforderungen erfüllen.
Die Energiekennzeichnung für Wärmepumpen nach EU Richtlinie wird zurzeit von der Schweiz nicht übernommen. Bereits auf dem Gerät oder in den Unterlagen aufgeführte Energiekennzeichnungen nach EU-Richtlinie müssen jedoch nicht entfernt werden.
Die Mindestanforderungen für die Schweiz sind ambitionierter als in der Ökodesign-Verordnung der EU vorgesehen. Zudem wird im Gegensatz zur EU als Kriterium nicht eine berechnete jahreszeitliche Energieeffizienz (Seasonal Coefficient of Performance SCOP) verwendet, sondern eine auf dem Prüfstand gemessene und in der Schweiz bereits etablierte Leistungskennzahl (Coefficient of Performance, COP). Diese Leistungskennzahl ist Bestandteil der Berechnungsmethoden in der EU für den SCOP, d.h. es entstehen im Vergleich zur EU keine messbedingten Ungleichheiten.
Die Mindestanforderungen für die Schweiz übernehmen für den Norm-Nennpunkt W35 einen technischen Standard, der bereits jetzt für das in der Schweiz weitverbreitete Gütesiegel der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS) gefordert wird (und mit dem europäischen Gütesiegel übereinstimmt). Das Gütesiegel war zudem in der Vergangenheit bei den meisten kantonalen Förderprogrammen für Wärmepumpen bereits Pflicht.
Die EU legt in ihren Mindestanforderungen eine prozentuelle Energieeffizienz auf Primärenergiebasis fest. Bei Wärmepumpen darf ab dem 26. September die jahreszeitliche Raumheizungs-
Energieeffizienz nicht unter 115 % fallen. Wobei nicht unterschieden wird, welcher Wärmepumpentyp (Luft/Wasser, Sole/Wasser, Wasser/Wasser) eingesetzt wird. Die Mindestanforderungen für die Schweiz sind für Sole/Wasser und Wasser/Wasser strenger als für Luft/Wasser-Wärmepumpen. Eine Leistungskennzahl (COP) von 3.1 bei A2/W35 entspricht in der Klimazone Strassburg in etwa einer jahreszeitlichen Raumheizungs-Energieeffizienz von 130 % respektive einem SCOP von ca. 3.4, eine Leistungskennzahl von 4.3 bei B0/W35 entspricht ca. 175 % oder einem SCOP von ca. 4.6.
Die Wärmepumpenverkäufe werden in der Schweiz von der FWS erhoben. Dabei werden die Verkaufszahlen über die Lieferanten und Herstellerangaben ermittelt. Die Leistungskennzahlen der verkauften Geräte sowie der Marktanteil an Gütesiegel-Wärmepumpen werden nicht erfasst. Das Wärmepumpentestzentrum im Buchs prüft die ihnen zur Prüfung zugestellten Geräte. Handelt es sich um eine Gütesiegelprüfung, so wird eine nach Reglement nötige Anzahl Maschinen pro Baureihe geprüft. Das Wärmepumpentestzentrum erfasst jedoch nicht, aus wie vielen Maschinen eine Baureihe genau besteht.
Es ist darum nicht möglich, abschliessend zu definieren, wie viele Wärmepumpen von der Norm betroffen sind. Aus den Testergebnissen aus dem Wärmepumpenprüfzentrum kann abgeleitet werden, dass die Mindestanforderungen zu A2/W35 von beinahe allen Geräten erfüllt werden, die Anforderungen A+7/W55 und A-7/W55 jedoch nur von einem Drittel der geprüften Geräte. Da der Heizwärmebedarf, im Gegensatz zur Energie für die Brauchwarmwasserwärmung, stetig abnimmt, ist es wichtig, dass hier für die Zukunft ein neuer Schwerpunkt gelegt wird. Mit den Schweizer Vorschriften wird die Branche zu klaren Produktweiterentwicklungen motiviert.
Bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen liegt der Anteil der betroffenen Wärmepumpen bezogen auf die am Wärmepumpentestzentrum geprüften Wärmepumpen zwischen 2 % und 6 % bei W35 respektive 8 % und 20 % bei W55.
Aufgrund der guten Verbreitung des FWS-Gütesiegels und den Anforderungen der kantonalen Förderprogramme (bisherige im Neubau und teilweise weiterhin bestehende im Sanierungsbereich) geht