Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/62: Revision der Energieverordnung (EnV): Gerätevorschriften · 21 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht

Die EU ist derzeit auch daran, die Energieetikette für Backöfen neu zu gestalten. Nach Möglichkeit wird die neue Energieetikette für Backöfen noch in diese laufende Verordnungsänderung aufgenommen, um eine möglichst zeitgleiche Einführung mit der EU zu ermöglichen. Auch für Backöfen könnten dann während einer beschränkten Übergangszeit beide Etiketten parallel eingesetzt werden.

3.2.3. Bereitschafts- und Aus-Zustand (Anhang 2.8)

Die EU hat im August 2013 die geltende Verordnung erweitert. Die neue Verordnung fügt in drei Stufen (wirksam ab 2015, 2017 und 2019) Anforderungen für Netzwerkgeräte zur bestehenden Verordnung zu Standby- und Schein-aus-Verlusten hinzu. Ausserdem stellt die Verordnung Anforderungen bezüglich der Wartezeiten beim Umschalten in den Bereitschafts- oder Aus-Zustand von Kaffeemaschinen sowie Anforderungen an die Leistungsaufnahme von vernetzten Fernsehgeräten im vernetzten Bereitschaftsbetrieb. Mit dieser Änderung werden die Anforderungen der EU in der Schweiz per 1. Januar 2015 übernommen.

3.2.4. Set-Top-Boxen (Anhang 2.9)

Die Schweiz hat 2010 Effizienzvorschriften für komplexe Set-Top-Boxen eingeführt. Vorangegangen waren eine erfolglose Branchenvereinbarung und anschliessend der parlamentarische Auftrag an den Bundesrat, Effizienzvorschriften für komplexe Set-Top-Boxen zu erlassen. Im Unterschied dazu konnte die EU bisher auf Effizienzvorschriften für komplexe Set-Top-Boxen verzichten. Anstelle dessen hat sie am 22. November 2012 erneut eine freiwillige Vereinbarung (Voluntary Agreement) als Ersatz für eine Durchführungsverordnung anerkannt. Im Gegensatz zur Schweiz haben sich in der EU jeweils Unternehmen mit einem genügend grossen Marktanteil zum Mitmachen verpflichtet. Die komplexen Set-Top-Boxen sind in den letzten Jahren technisch und in ihren Funktionalitäten stark weiterentwickelt worden. In der EU wurde deshalb der Code of Conduct on Energy Efficiency of Digital TV Services Systems (Version 9) auf April 2013 angepasst. Die in der Schweiz geltenden Anforderungen werden ebenfalls aktualisiert und beziehen sich neu auf die aktuellste Version des Code of Conduct.

Für die einfachen Set-Top-Boxen hat die EU bereits im April 2012 Mindestanforderungen für den Stromverbrauch im Betrieb und im Standby in Kraft gesetzt. Diese Anforderungen werden nun auf 1. Januar 2015 für die Schweiz übernommen.

3.2.5. Elektromotoren (Anhang 2.10)

Elektrische Antriebssysteme verbrauchen den grössten Anteil Strom aller Elektrogeräte. Effizienzgewinne lassen sich erstens durch die optimale Auslegung und den optimalen Betrieb der Antriebssysteme erzielen. Dafür gibt es keine Vorschriften, sondern freiwillige Massnahmen im Rahmen von EnergieSchweiz und der Wettbewerblichen Ausschreibungen. Mit Effizienzvorschriften an den Wirkungsgrad der Motoren lassen sich zweitens ebenfalls beträchtliche Energieeinsparungen erzielen, die je nach Grösse und Ausgestaltung der Motoren zwischen 1 Prozent und gut 5 Prozent liegen. Effizienzverbesserungen der Motoren weisen weitere Vorteile auf: Aufgrund der hohen Auslastung und langen Lebensdauer der Motoren sind die geringen Mehrkosten für effizientere Motoren in kurzer Zeit amortisiert und meistens lohnt sich ein vorzeitiger Ersatz von weniger effizienten Motoren. Effiziente Motoren produzieren weniger Abwärme und sind besser steuerbar, wodurch sie im Betrieb flexibler einsetzbar sind. Effizienzvorschriften führen dazu, dass die Produzenten von Motoren in grosser Stückzahl effizientere Motoren herstellen, wodurch die Kosten pro Stück sinken und die technische Entwicklung vorangetrieben wird.

Die Schweiz hatte per 1. Januar 2010 die ersten Effizienzvorschriften für Elektromotoren erlassen und diese im Rahmen einer Verordnungsänderung mit der inzwischen entstandenen EU-Vorschrift in Übereinstimmung gebracht. Derzeit dürfen wie in der EU nur elektrische Motoren mit einer Nennleistung von 7,5 bis 375 kW in Verkehr gebracht werden, die mindestens der Effizienzklasse IE2 entsprechen. In den Verordnungen der EU und der Schweiz sind bereits gewisse Verschärfungen für die Zukunft enthalten: ab 1. Januar 2015 gilt in der EU das Effizienzniveau IE3 oder – für Motoren mit Dreh-