Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/62: Revision der Energieverordnung (EnV): Gerätevorschriften · 21 Seiten
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Tabelle 1 zeigt die von der geplanten Teilrevision unveränderten Vorschriften sowie die vorgesehenen Änderungen bzw. neuen Vorschriften. Aufgeführt sind auch die dadurch geschaffenen oder wegfallenden Unterschiede im Vergleich zum EU-Recht. Bei den meisten Gerätekategorien sollen die gleichen Effizienzanforderungen übernommen werden wie sie in der EU gelten. Zum einen Teil erfolgt das mehr oder weniger zeitgleich mit der EU (gebündeltes Licht, Wasserpumpen, Ventilatoren, Geschirrspüler, Computer und Server, Staubsauger), zum anderen Teil mit einer Verzögerung von einem Jahr oder mehr (Raumklimageräte, einfache Set-Top-Boxen, Reifen).
Die Anforderungen an Backöfen sollen verschärft werden; die Schweiz soll dem EU-Recht weiterhin vorausgehen. Neue Ausnahmen vom EU-Recht sollen für Elektromotoren, Wärmepumpen (Mindestanforderungen) und Kaffeemaschinen (Deklarationspflicht) geschaffen werden.
3. Effizienz- und Deklarationsvorschriften: Inhalt der Revision
3.1. Unveränderte Vorschriften
Tabelle 1 zeigt, welche Vorschriften durch die vorliegende Teilrevision unverändert bleiben, welche geändert werden und für welche Gerätekategorien neu Vorschriften erlassen werden. Zehn der bereits bestehenden Anhänge mit Effizienz- und Deklarationsvorschriften bleiben unverändert.
3.2. Zu ändernde Vorschriften
3.2.1. Wäschetrockner (Anhang 2.5)
Die EU hat im Oktober 2012 Vorschriften für Tumbler verabschiedet. Diese gelten ab November 2013 und werden ab November 2015 verschärft. In der Schweiz sind seit Anfang 2012 nur Tumbler zugelassen, die mindestens die Energieeffizienzklasse A der bisherigen Energieetikette erreichen. Im Gegensatz zur EU können damit in der Schweiz bereits seit dem 1. Januar 2012 nur noch Tumbler mit Wärmepumpen in Verkehr gebracht werden. Diese Anforderungen sollen auf diesem Niveau beibehalten werden. Der Anhang 2.5 der Energieverordnung ist trotzdem anzupassen, weil die EU im März 2012 neue Vorschriften zur Deklaration und zum Messverfahren eingeführt hat. Die hier vorgesehene Änderung übernimmt diese Neuerungen für die Schweiz. Die darauf basierende neue Energieetikette wurde bereits in einer vorgezogenen Revision der Energieverordnung definiert. Während einer Übergangszeit werden parallel die alte und die neue Energieetikette zur Deklaration verwendet werden können.
3.2.2. Elektrobacköfen (Anhang 2.7)
Die bestehende Effizienzvorschrift in der Schweiz fordert je nach Grösse des Elektrobackofens die Energieeffizienzklasse B oder C. 2012 erreichten gemäss Statistik der energie-agentur-elektrogeräte (eae) 96 % der abgesetzten Elektrobacköfen die Energieeffizienzklasse A. Mit dieser Teilrevision wird die Vorschrift für Elektrobacköfen in der Schweiz dieser Entwicklung angepasst: Neu sollen ab
1. Januar 2015 nur noch Geräte der Klasse A in Verkehr gebracht werden.
Im Gegensatz zur Schweiz gibt es in der EU bisher keine Effizienzvorschrift für Elektrobacköfen. Der Regelungsausschuss hat am 11. Juli 2013 über einen Entwurf der Ökodesign-Verordnung für solche Vorschriften abgestimmt. Dieser sieht Anforderungen für Haushaltsöfen, -herde und -abzugshauben vor und umfasst somit ein breiteres Spektrum an Geräten als die Vorschriften der Schweiz. Sollte die Kommission die Anforderungen noch bis Ende 2013 verabschieden, würde der bestehende Anhang in der Energieverordnung entsprechend ausgeweitet.