Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/62: Revision der Energieverordnung (EnV): Gerätevorschriften · 21 Seiten
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1. Einleitung
1.1. Allgemeines
Die Steigerung der Energieeffizienz ist bereits seit über zehn Jahren ein wichtiger Bestandteil der schweizerischen Energiepolitik. Mit der Energiestrategie 2050 des Bundes hat die Stromeffizienz zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Mit einem ersten Massnahmenpaket will der Bundesrat bis 2020 im Vergleich zum Basisjahr 2000 den Stromverbrauch pro Person und Jahr um 3 Prozent senken. Mittel- und langfristig soll die Energiestrategie 2050 dazu führen, dass der Stromverbrauch pro Person und Jahr im Vergleich zum Jahr 2000 um 13 Prozent (bis 2035) bzw. um 18 Prozent (bis 2050) sinkt. Im Bereich der Elektrogeräte sieht der Bundesrat in der Energiestrategie 2050 keine grundsätzlich neuen Instrumente vor. Vielmehr besteht die Stossrichtung darin, dass die Effizienzvorschriften periodisch dem technischen Fortschritt angepasst und auf weitere Geräte ausgeweitet werden. Im Bereich der Fahrzeuge wird die Einführung einer Reifenetikette als unterstützende und verstärkende Massnahme ergänzend zur Energieetikette für Personenwagen sowie den CO2-Emissionszielwerten für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge vorgesehen.
Der jährliche Energieverbrauch von serienmässig hergestellten Elektrogeräten beträgt rund 44 TWh (Stand 2010). Davon entfallen 60 Prozent auf elektrische Antriebssysteme, 16 Prozent auf Haushaltsgeräte, 18 Prozent auf Beleuchtung und knapp 6 Prozent auf elektronische Geräte. Das technisch mögliche Effizienz- und Sparpotenzial ist beträchtlich und liegt mit einem Einsatz von Best-Geräten bei rund 25 Prozent. Demgegenüber steht, dass die Bevölkerung wächst und die durchschnittlichen Haushalte über immer mehr stromverbrauchende Geräte verfügen. Effizienz- und Deklarationsvorschriften dienen dazu, einen Teil des Effizienzpotenzials zu realisieren, indem sie die ineffizientesten Geräte vom Markt ausschliessen und die Transaktionskosten der Konsumenten für die Suche nach effizienten Geräten reduzieren.
Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, die Effizienzstandards für elektrische Geräte in der Energieverordnung anzupassen (Motion 11.3376 „Effizienzstandards für elektrische Geräte. Eine Best-Geräte-Strategie für die Schweiz“). Die Schweiz soll möglichst zeitgleich die Standards gemäss der Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union (EU) übernehmen. Ebenfalls soll die Schweiz die Effizienzstandards konsequent an der sogenannten Best Available Technology ausrichten – also an der bezüglich Effizienz besten verfügbaren Technologie – verbunden mit dem weiteren Ausbau der europäischen Führungsrolle in gewichtigen Gerätekategorien. Die vorliegende Teilrevision der Energieverordnung (EnV; SR 730.01) setzt diese Forderungen der Motion, in Übereinstimmung mit der Energiestrategie 2050 des Bundesrats, um.
1.2. Effizienzvorschriften
Effizienzvorschriften legen Mindestanforderungen an die Energieeffizienz und andere Produkteigenschaften der elektrischen Geräte fest. Nur diejenigen Produkte, welche die Mindestanforderung erfüllen, dürfen weiterhin in Verkehr gebracht und abgegeben werden. Dadurch werden ineffiziente elektrische Geräte vom Markt genommen. Die Schweiz hat 2009 eine erste Mindestanforderung für Lampen eingeführt. 2010 wurden für acht Gerätekategorien Mindestanforderungen erlassen: Für Kühlgeräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Backöfen, externe Netzgeräte, komplexe Set-Top-Boxen, Normmotoren sowie für den Bereitschafts- und Aus-Zustand von elektronischen Haushalts- und Bürogeräten. Zudem wurden die Anforderungen an die Lampen verschärft. Auf 2012 folgten weitere Verschärfungen sowie Vorschriften für Fernseher, Umwälzpumpen und für weitere Lampen.
Um Handelshemmnisse und damit verbundene zusätzliche Kosten für Hersteller, Händler und Konsumenten zu vermeiden, stimmt sich die Schweiz inhaltlich insbesondere mit dem EU-Recht ab. In mehreren Fällen hat der Bund im Vergleich zur EU aber auch ambitioniertere Anforderungen an elekt-