Abkommenstext de
Vernehmlassung 2013/86: Kooperationsabkommen mit der Europäischen Union (EU) zur Teilnahme der Schweiz an den europäischen Satellitennavigationsprogrammen (Galileo und EGNOS) · 30 Seiten
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7. "Regelungsmaßnahme" ein Gesetz, eine Verordnung, eine Maßnahme, eine Regelung, ein
Verfahren, eine Entscheidung oder einen Beschluss oder eine ähnliche
Verwaltungsmaßnahme einer Vertragspartei;
8. "Interoperabilität" die Eignung globaler und regionaler Satellitennavigationssysteme und
Verstärkungen sowie der von ihnen bereitgestellten Dienste dafür, gemeinsam eingesetzt zu werden, so dass sich für die Nutzer eine größere Leistungsfähigkeit ergibt, als dies der Fall wäre, wenn lediglich auf den offenen Dienst eines einzigen Systems zurückgegriffen würde;
9. "geistiges Eigentum" Eigentum im Sinne der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Ziffer viii des
am 14. Juli 1967 in Stockholm unterzeichneten Übereinkommens zur Errichtung der
Weltorganisation für geistiges Eigentum;
10. "Verschlusssache" Informationen in jeglicher Form, die vor einer unbefugten Weitergabe
geschützt werden müssen, welche grundlegenden Interessen der Vertragsparteien oder einzelner Mitgliedstaaten einschließlich nationaler Sicherheitsinteressen, in unterschiedlichem Maße schaden könnte. Der Vertraulichkeitsgrad wird durch eine besondere Einstufungskennzeichnung angegeben. Solche Informationen werden von den Vertragsparteien nach Maßgabe der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften als vertraulich eingestuft und sind gegen jeglichen Verlust der Vertraulichkeit, der Integrität und der Verfügbarkeit zu schützen.
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