Abkommenstext de
Vernehmlassung 2013/86: Kooperationsabkommen mit der Europäischen Union (EU) zur Teilnahme der Schweiz an den europäischen Satellitennavigationsprogrammen (Galileo und EGNOS) · 30 Seiten
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ANHANG II
Finanzieller Beitrag der Schweiz zu den europäischen GNSS-Programmen
(1) Für den Zeitraum 2008–2013 wird der finanzielle Beitrag zum Haushalt der Europäischen
Union, der von der Schweiz für die Teilnahme an den europäischen GNSS-Programmen zu entrichten ist, wie folgt festgesetzt (in Euro):
20132014
60 000 000 20 050 870
Für den Zeitraum ab 2014 wird der Beitrag der Schweiz jährlich entrichtet.
(2) Es gelten die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union1 und deren
Anwendungsbestimmungen2, insbesondere für dieVerwaltung des finanziellen Beitrags der Schweiz.
(3) Die Reise- und Aufenthaltskosten der Vertreter und Sachverständigen der Schweiz im
Rahmen ihrer Teilnahme an Sitzungen, die die Kommission in Verbindung mit der
Durchführung der Programme veranstaltet, werden von der Kommission auf derselben Grundlage wie bei den Sachverständigen der Mitgliedstaaten und gemäß den für diese jeweils geltenden Verfahren erstattet.
1Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. EU L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
2Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die
Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. EU L 362 vom 31.12.2012, S. 1).
EU/CH/Annex II/de 1