Abkommenstext de
Vernehmlassung 2013/86: Kooperationsabkommen mit der Europäischen Union (EU) zur Teilnahme der Schweiz an den europäischen Satellitennavigationsprogrammen (Galileo und EGNOS) · 30 Seiten
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IN ANERKENNUNG des Interesses der Schweiz an allen GNSS-Diensten, wie sie durch EGNOS und Galileo bereitgestellt werden, einschließlich des öffentlichen regulierten Dienstes (im Folgenden "PRS"),
IN ANBETRACHT des Abkommens vom 25. Juni 2007 über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen
Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits,
IN ANERKENNUNG des Abkommens vom 28. April 2008 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen (im Folgenden "Sicherheitsabkommen"),
ANGESICHTS der Vorteile eines gleichwertigen Schutzes der europäischen GNSS und
dazugehörigen Dienste in den Gebieten der Vertragsparteien,
IN ANERKENNUNG der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, insbesondere der Verpflichtungen der Schweiz als dauerhaft neutraler Staat,
IN ANERKENNUNG der Tatsache, dass gemäß der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die weitere Durchführung der europäischen Satellitenprogramme (EGNOS und Galileo)1 die Europäische Gemeinschaft Eigentümerin aller materiellen und immateriellen Vermögenswerte ist, die im Rahmen der europäischen GNSS-Programme entstehen oder entwickelt werden, so wie dies in der genannten Verordnung festgelegt ist,
1ABl. EU L 196 vom 24.7.2008, S. 1.
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