Abkommenstext de
Vernehmlassung 2013/86: Kooperationsabkommen mit der Europäischen Union (EU) zur Teilnahme der Schweiz an den europäischen Satellitennavigationsprogrammen (Galileo und EGNOS) · 30 Seiten
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2. "Verstärkung" die regionalen oder lokalen Systeme wie EGNOS, die die Leistung für die
Nutzer der globalen GNSS durch erhöhte Genauigkeit, Verfügbarkeit, Integrität und
Zuverlässigkeit verbessern;
3. "Galileo" ein unter ziviler Kontrolle stehendes unabhängiges europäisches globales Satelliten-
navigations- und Zeitgebungssystem zur Erbringung von GNSS-Diensten, das von der
Europäischen Union, der ESA und ihren jeweiligen Mitgliedstaaten konzipiert und entwickelt wurde. Der Betrieb von Galileo kann einer privaten Partei übertragen werden. Im Rahmen von Galileo sind ein offener, ein kommerzieller und ein sicherheitskritischer Dienst und ein Such- und Rettungsdienst vorgesehen sowie ein gesicherter öffentlicher regulierter Dienst mit beschränktem Zugang, der speziell auf den Bedarf autorisierter Nutzer des öffentlichen Sektors ausgerichtet ist;
4. "lokale Elemente von Galileo" lokale Systeme, die den Nutzern von satellitengestützten
Navigations- und Zeitsignalen des Systems Galileo Informationen liefern, die über die aus der genutzten Hauptkonstellation abgeleiteten Informationen hinausgehen. Lokale Elemente können zur Leistungsergänzung in der Umgebung von Flughäfen, Seehäfen sowie in Städten oder anderen geografisch problematischen Umgebungen eingesetzt werden. Galileo wird allgemeine Modelle für lokale Elemente bereitstellen;
5. "Ausrüstung für globale Navigation, Ortung und Zeitgebung" jede Ausrüstung für zivile
Endnutzer, die für Sendung, Empfang und Verarbeitung satellitengestützter Navigations- oder Zeitsignale zur Erbringung eines Dienstes oder für den Betrieb mit einer regionalen
Verstärkung bestimmt ist;
6. "öffentlicher regulierter Dienst" (PRS) einen Dienst, der durch das im Rahmen des
Programms Galileo errichtete System bereitgestellt wird und ausschließlich staatlich
autorisierten Nutzern für sensible Anwendungen, die eine wirksame Zugangskontrolle und hochgradige Dienstkontinuität verlangen, vorbehalten ist;
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