Abkommenstext de
Vernehmlassung 2013/86: Kooperationsabkommen mit der Europäischen Union (EU) zur Teilnahme der Schweiz an den europäischen Satellitennavigationsprogrammen (Galileo und EGNOS) · 30 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 17Fedlex · Vorlage
(2) Für die Zwecke des Absatzes 1 bringen die Vertragsparteien die Tätigkeiten im Rahmen der Galileo-Satellitennavigation besser in das Bewusstsein der Öffentlichkeit, ermitteln mögliche Hemmnisse, die das Wachstum im Bereich der GNSS-Anwendungen beeinträchtigen könnten, und treffen geeignete Maßnahmen zur Förderung dieses Wachstums.
(3) Rechtspersonen der Vertragsparteien können auf das künftige GNSS-Nutzerforum
zurückgreifen, um den Bedarf der Nutzer zu ermitteln und effektiv darauf zu reagieren.
(4) Dieses Abkommen lässt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus dem
Übereinkommen zur Errichtung der WTO unberührt.
ARTIKEL 12
Normen, Zertifizierung und Regelungsmaßnahmen
(1) In Anerkennung des Wertes eines koordinierten Vorgehens in internationalen Normungs- und Zertifizierungsforen in Bezug auf globale Satellitennavigationsdienste unterstützen die
Vertragsparteien insbesondere gemeinsam die Entwicklung von Galileo- und EGNOS-Normen und fördern deren Anwendung weltweit, wobei sie ein besonderes Augenmerk auf die Interoperabilität mit anderen GNSS legen.
Ein Ziel dieser Koordinierung ist die Förderung der umfassenden und innovativen Nutzung der Galileo-Dienste für offene, kommerzielle und sicherheitskritische Zwecke als weltweite
Navigations- und Zeitgebungsnorm. Die Vertragsparteien schaffen günstige Voraussetzungen für die Entwicklung von Galileo-Anwendungen.
EU/CH/de 17