Abkommenstext de

Vernehmlassung 2013/86: Kooperationsabkommen mit der Europäischen Union (EU) zur Teilnahme der Schweiz an den europäischen Satellitennavigationsprogrammen (Galileo und EGNOS) · 30 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 26Fedlex · Vorlage

ARTIKEL 25

Überprüfung

Dieses Abkommen kann jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien geändert und erweitert werden.

ARTIKEL 26

Kündigung

(1) Die Europäische Union oder die Schweiz kann dieses Abkommen durch Notifikation an die andere Vertragspartei kündigen. Dieses Abkommen tritt sechs Monate nach dem Tag des Eingangs der Notifikation außer Kraft.

(2) Die Kündigung des Abkommens wirkt sich nicht auf die Gültigkeit oder Dauer von

Vereinbarungen oder von besonderen Rechten oder Verpflichtungen im Bereich des geistigen Eigentums aus, die in seinem Rahmen getroffen wurden oder entstanden sind.

(3) Im Falle der Kündigung dieses Abkommens unterbreitet der Gemeinsame Ausschuss einen Vorschlag, der es den Vertragsparteien ermöglicht, alle ungelösten Fragen, einschließlich der damit einhergehenden finanziellen Auswirkungen, unter Berücksichtigung des Pro-rata-temporis-Grundsatzes zu klären.

EU/CH/de 26