Abkommenstext de
Vernehmlassung 2013/86: Kooperationsabkommen mit der Europäischen Union (EU) zur Teilnahme der Schweiz an den europäischen Satellitennavigationsprogrammen (Galileo und EGNOS) · 30 Seiten
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ARTIKEL 3
Grundsätze für die Kooperation
Die Vertragsparteien wenden folgende Grundsätze auf die Kooperationsmaßnahmen im Rahmen dieses Abkommens an:
1. Beiderseitiger Nutzen durch allgemeine Ausgewogenheit der Rechte und Pflichten
einschließlich der Beiträge und des Zugangs zu allen Diensten gemäß Artikel 15;
2. Möglichkeiten für beide Seiten zur Mitwirkung an Kooperationsmaßnahmen im Rahmen der
GNSS-Projekte der Europäischen Union und der Schweiz;
3. rechtzeitiger Austausch von Informationen, die für Kooperationsmaßnahmen von Belang sein
können;
4. angemessener und wirksamer Schutz der Rechte des geistigem Eigentums gemäß Artikel 9;
5. Freiheit zur Erbringung von Satellitennavigationsdiensten im Hoheitsgebiet der
Vertragsparteien;
6. uneingeschränkter Handel mit europäischen GNSS-Gütern im Hoheitsgebiet der
Vertragsparteien.
EU/CH/de 11