Abkommenstext de

Vernehmlassung 2013/86: Kooperationsabkommen mit der Europäischen Union (EU) zur Teilnahme der Schweiz an den europäischen Satellitennavigationsprogrammen (Galileo und EGNOS) · 30 Seiten

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ARTIKEL 3

Grundsätze für die Kooperation

Die Vertragsparteien wenden folgende Grundsätze auf die Kooperationsmaßnahmen im Rahmen dieses Abkommens an:

1. Beiderseitiger Nutzen durch allgemeine Ausgewogenheit der Rechte und Pflichten

einschließlich der Beiträge und des Zugangs zu allen Diensten gemäß Artikel 15;

2. Möglichkeiten für beide Seiten zur Mitwirkung an Kooperationsmaßnahmen im Rahmen der

GNSS-Projekte der Europäischen Union und der Schweiz;

3. rechtzeitiger Austausch von Informationen, die für Kooperationsmaßnahmen von Belang sein

können;

4. angemessener und wirksamer Schutz der Rechte des geistigem Eigentums gemäß Artikel 9;

5. Freiheit zur Erbringung von Satellitennavigationsdiensten im Hoheitsgebiet der

Vertragsparteien;

6. uneingeschränkter Handel mit europäischen GNSS-Gütern im Hoheitsgebiet der

Vertragsparteien.

EU/CH/de 11