Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/107: Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) · 18 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: N402-2228

7.5 Auswirkungen auf die NIS-Belastung der Bevölkerung

Die Verschärfung der vorsorglichen Emissionsbegrenzungen bei der Änderung alter Hochspannungsleitungen und Eisenbahnen reduziert die Belastung der Anwohner durch Magnetfelder auf Werte, wie sie auch bei der Neuerstellung solcher Anlagen erreicht werden. Bei Überschreitungen des AGW wird es künftig möglich sein, eine ganzheitliche Optimierung über mehrere OMEN vorzunehmen und grosse Überschreitungen oder OMEN mit vielen Betroffenen prioritär zu entlasten.

8 Verhältnis zum internationalen Recht

Die Vorlage steht nicht im Widerspruch zu internationalem Recht, da dieses keine Bestimmungen über vorsorgliche Emissionsbegrenzungen von Hochspannungsleitungen und Eisenbahnen enthält.

9 Volkswirtschaftliche Beurteilung

Siehe Abschnitte 7.3 und 7.4.

10 Abkürzungen und Begriffe

AGW Anlagegrenzwert (bei Hochspannungsleitungen und bei Eisenbahnen: 1 μT)

IGW Immissionsgrenzwert

NIN Niederspannungs-Installationsnorm

NIS Nichtionisierende Strahlung

NISV Verordnung vom 23. Dezember 1999 über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung OMEN Ort mit empfindlicher Nutzung

USG Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983

18/18 N402-2228