Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/107: Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) · 18 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: N402-2228
7.5 Auswirkungen auf die NIS-Belastung der Bevölkerung
Die Verschärfung der vorsorglichen Emissionsbegrenzungen bei der Änderung alter Hochspannungsleitungen und Eisenbahnen reduziert die Belastung der Anwohner durch Magnetfelder auf Werte, wie sie auch bei der Neuerstellung solcher Anlagen erreicht werden. Bei Überschreitungen des AGW wird es künftig möglich sein, eine ganzheitliche Optimierung über mehrere OMEN vorzunehmen und grosse Überschreitungen oder OMEN mit vielen Betroffenen prioritär zu entlasten.
8 Verhältnis zum internationalen Recht
Die Vorlage steht nicht im Widerspruch zu internationalem Recht, da dieses keine Bestimmungen über vorsorgliche Emissionsbegrenzungen von Hochspannungsleitungen und Eisenbahnen enthält.
9 Volkswirtschaftliche Beurteilung
Siehe Abschnitte 7.3 und 7.4.
10 Abkürzungen und Begriffe
AGW Anlagegrenzwert (bei Hochspannungsleitungen und bei Eisenbahnen: 1 μT)
IGW Immissionsgrenzwert
NIN Niederspannungs-Installationsnorm
NIS Nichtionisierende Strahlung
NISV Verordnung vom 23. Dezember 1999 über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung OMEN Ort mit empfindlicher Nutzung
USG Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983
18/18 N402-2228