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Vernehmlassung 2014/148: Revision der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV) · 19 Seiten

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a. wenn der Abgabepflichtige die Abgabeforderung anerkennt;

b. durch jede Amtshandlung, mit der die Abgabeforderung beim Abgabepflichtigen geltend gemacht wird.

3Die Abgabeforderung verjährt in jedem Fall 15 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden ist.

Art. 52 Sachüberschrift

Stickstoffelimination bei Abwasseranlagen

Art. 52a Elimination von organischen Spurenstoffen bei Abwasseranlagen

1Abgeltungen an Massnahmen zur Elimination von organischen Spurenstoffen nach Artikel 61a Absatz 1 GSchG werden den Kantonen einzeln gewährt.

2Wird die abgeltungsberechtigte Massnahme nicht innert fünf Jahren nach der Zusicherung der Abgeltung umgesetzt, verfällt die Zusicherung.

3Werden anstelle von Anlagen und Einrichtungen zur Elimination von organischen Spurenstoffen Kanalisationen erstellt, sind Kosten höchstens in der Höhe anrechenbar, wie sie bei Massnahmen auf der Abwasserreinigungsanlage selber entstanden wären.

4Bevor die Behörde über die Massnahme entscheidet, hört sie das BAFU an.

Übergangsbestimmung zur Änderung vom …

1Die Kantone sorgen dafür, dass mit der Umsetzung aller notwendigen Massnahmen zur Einhaltung der Anforderungen nach Anhang 3.1 Ziffer 2 Nr. 8 spätestens bis zum 31. Dezember 2035 begonnen wird. Sie legen den letztmöglichen Zeitpunkt der Umsetzung der Massnahmen nach der Dringlichkeit fest und berücksichtigen dabei:

a. die Sanierungs- und Erneuerungszyklen der Abwasserreinigungsanlagen;

b. die Grösse der Abwasserreinigungsanlagen;

c. die Höhe des Abwasseranteils im Gewässer, in welches das Abwasser gelangt;

d. die Länge der Fliessstrecke im Gewässer, die durch die Abwassereinleitung beeinflusst ist.

2Für Grundwasserfassungen und –anreicherungsanlagen in stark heterogenen Karst- und Kluft-Grundwasserleitern müssen die Zonen Sh und Sm gemäss Anhang 4 Ziffer 125 nicht ausgeschieden werden, wenn die Grundwasserschutzzonen und Zuströmbereiche nach bisherigem Recht ausgeschiedenen wurden und wenn diese nicht in wesentlichem Umfang angepasst werden.