Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/26: Totalrevision der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) · 25 Seiten

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Artikel 35 Inkrafttreten

Die vorliegende Verordnung soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Es ist jedoch unabdingbar, dass die Versicherer die Daten für die Datenlieferung im Jahre 2019 für den Risikoausgleich 2019 bereits in den Jahren 2017 und 2018 sammeln. Die Versicherer werden dazu rechtzeitig Anweisungen erhalten. Im Rahmen der Anhörung haben sie die vom Bundesrat vorgeschlagenen Bestimmungen im Herbst 2015 erstmals gesehen. Nach der Verabschiedung durch den Bundesrat wird die neue Verordnung mit den definitiven Bestimmungen auf der Website des BAG aufgeschaltet. Den Versicherern bleibt somit genügend Zeit, um die nötigen Vorkehrungen für die Datenerhebung nach der vorliegenden Verordnung rechtzeitig in die Wege zu leiten.