Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/26: Totalrevision der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) · 25 Seiten

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und dass keine Zahlungen zwischen den Kantonen fliessen. Die neue Berechnungsmethode erhöht die Anforderungen an die Datenlieferungen der Versicherer in den Risikoausgleich. Neu haben diese pseudonymisierte Individualdaten ihrer Versicherten zu liefern, bis anhin lieferten sie gruppierte Daten. Neben den Angaben zu Alter, Geschlecht, Versicherungsmonaten, Spital- resp. Pflegeheimaufenthalten im Vorjahr und den Nettoleistungen sind neu auch Angaben zu den von den Versicherten im Vorjahr bezogenen Arzneimitteln – insbesondere der GTIN (Global Trade Item Number)-Code und die Kosten – nötig. Die Gruppierung der Arzneimitteldaten zu PCG und die Prüfung, ob der Arzneimittelindikator erfüllt ist, erfolgt bei der Gemeinsamen Einrichtung KVG, die auch die Berechnung des Risikoausgleichs vornimmt.