Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/77: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 28 Seiten

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Bericht vom 29. Juni 2016 über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Änderung des BG über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

2. Gegenstand des Vernehmlassungsentwurfs

Der Bundesrat schlägt vor, im bestehenden Bundesgesetz vom 4. Oktober 2002 über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung eine zusätzliche Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung aufzunehmen. Insbesondere mit Blick auf den Fachkräftemangel will er einen Beitrag dazu leisten, dass die negativen Erwerbsanreize reduziert werden und sich vor allem die Mütter vermehrt am Arbeitsmarkt beteiligen. Die zusätzliche Förderung soll auf fünf Jahre befristet und mit einem neuen Finanzrahmen von insgesamt 100 Millionen Franken ausgestattet werden.

Die Förderung soll über zwei neue Arten von Finanzhilfen erfolgen:

 Förderung des finanziellen Engagements von Kantonen und Gemeinden für die familienergän-

zende Kinderbetreuung: Der Bund soll Finanzhilfen an die Kantone ausrichten, welche ihre Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung erhöhen, um die Drittbetreuungskosten der Eltern zu reduzieren. Die Bundesbeteiligung erfolgt während dreier Jahre und ist über die Zeit stark degressiv ausgestaltet.

 Förderung von Projekten zur besseren Abstimmung des Betreuungsangebots im Vorschul- und

schulergänzenden Bereich auf die Bedürfnisse erwerbstätiger Eltern.

3. Ergebnisse der Vernehmlassung

3.1 Gesamtbeurteilung und Zusammenfassung der hauptsächlichen Kritikpunkte

Der Grundsatz, mittels einer befristeten Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung die familienergänzende Kinderbetreuung mit zwei neuen auf fünf Jahre befristete Arten von Finanzhilfen zusätzlich zu fördern, wird von der grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst. Zahlreiche Teilnehmende beantragten konkrete Änderungen der vorgeschlagenen Bestimmungen.

Die Resultate der Vernehmlassung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

83 Vernehmlassungsteilnehmende und damit mehr als drei Viertel begrüssen die Vorlage:

3.1.1 Grundsatz Total (von insgesamt 103 eingegangenen Stellungnahmen)83

Kantone:18

BE, LU, UR, SZ, OW, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, SG, AG, TI, VS, NE, GE In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien:5

BDP, CVP, glp, die Grünen, SPS Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete:3

SAB, Schweiz. Gemeindeverband, SSV Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft:4

SBV, SGB, KFMV Schweiz, Travail.Suisse Weitere Organisationen:10

SODK, EDK, Pro Familia, PRo Enfance, Bildung+Betreuung, kibesuisse,

Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz, S&E, alliance F, männer.ch

Weitere Vernehmlassungsteilnehmende:43

Angestellte Schweiz*, BPW, Caritas, CROP, EKFF, Evangelischer Frauen-

bund Zürich, FDP Frauen, frauenrechte beider basel, Frauenzentrale Appen-

zell Ausserrhoden, Frauenzentrale Luzern, Frauenzentrale Zürich, insieme,

Juristinnen Schweiz, mws, NGO-Koordination post Beijing Schweiz,

Savoirsocial, Schweiz. Verband der Akademikerinnen, SKG, SKF, SKOS,

SRK, SSLV sowie 15 FKS Spielgruppenleiter/innen und Spielgruppenver-

bände, Stadt Zürich, SVAMV, SVIN, Schweizerische UNESCO-Kommission,

VPOD, Wirtschaftsfrauen Schweiz