Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/77: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 28 Seiten

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Bericht vom 29. Juni 2016 über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Änderung des BG über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

fürworten ZH (Eventualantrag), OW, die Grünen, sgv (Eventualantrag), EDK, SKOS eine weniger starke Degression. CVP erachtet die Degression ebenfalls als zu steil und fordert flankierende Massnahmen wie ein erhöhtes Engagement der Unternehmen, v.a. zur Bekämpfung des aktuellen Fachkräftemangels. Pro Familia fordert ebenfalls eine erneute Überprüfung der vorgeschlagenen Degression mit Blick auf die reellen Möglichkeiten der Gemeinden. S&E und Angestellte Schweiz sehen in der degressiven Ausgestaltung ebenfalls ein Problem der Vorlage. EKFF beantragt eine Degression von 65%, 50% und 20%. AG fordert einen einheitlichen Satz von drei Mal 37%. Travail.Suisse fordert eine flexible Handhabung der Degression. BE beantragt zudem, der Anteil des Bundes an der Subventionserhöhung sei zu erhöhen (z.B. 50% über drei Jahre). SGB, Bildung+Betreuung, VPOD fordern ansteigende Beiträge; die Kosten für Subventionen von Kinderbetreuungseinrichtungen stiegen mit der Nachfrage der Eltern stetig.

BE und SO verlangen, die für drei Jahre vorgesehene Dauer der Bundesunterstützung sei zu verlängern. ZH schliesst sich für den Fall, dass an diesen Finanzhilfen festgehalten werde, dieser Ansicht an. SVAMV stellt diesen Antrag ebenfalls, falls die Degression aufrechterhalten werde. SKG fordern eine Verlängerung der Laufzeit, solange bis die zusätzlichen Steuereinnahmen und Einsparungen für Kantone und Gemeinden spürbar seien.

3 Kantone (LU, OW, VS), die Grünen, SGB, alliance F, Bildung+Betreuung, kibesuisse, Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz, BPW, VPOD fordern eine dauerhafte Ausrichtung der Finanzhilfen. S&E und SKG erachten die zeitliche Begrenzung der Finanzhilfen ebenfalls als problematisch. Mit diesen Anträgen wird eine Verlängerung bzw. Verstetigung der Gültigkeit der diesbezüglichen Gesetzesbestimmungen verlangt (Art. 10 Abs. 6).

 Weitere Anregungen und Vorbehalte zu Artikel 5 Absatz 3bis

glp ist nicht klar, welche Projekte eine Evaluation benötigen und welche nicht (vgl. auch Vorbehalt zu Art. 5 Abs. 3ter).

 Ablehnung von Artikel 5 Absatz 3bis

3 Kantone (NW, AI, GR), FDP, SVP, economiesuisse, sgv, hotelleriesuisse, SBLV, Stiftung

Zukunft CH, up!Schweiz, VFG, ZHK lehnen die Vorlage als Ganzes ab und damit auch Artikel 5 Absätze 3bis. 5 Kantone (ZH, TG, GL, VD, JU), SAV, Centre Patronal stellen sich gegen die Finanzhilfen nach Artikel 3a und damit auch gegen Artikel 5 Abs. 3bis.

 Zustimmung zu Artikel 5 Absatz 3ter in der vorgeschlagenen Formulierung

22 Kantone (BE, LU, UR, SZ, OW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, SG, AG, TG, TI, VD, VS,

NE, GE, JU), BDP, CVP, die Grünen, glp, SPS, Schweiz. Gemeindeverband, SSV, SAB, SAV, SBV, SGB, KFMV Schweiz, EDK, SODK, Pro Familia, PRo Enfance, Bildung+Betreuung,

kibesuisse, Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz, S&E, alliance F, männer.ch sowie Ange-

stellte Schweiz, BPW, Caritas, Centre Patronal, EKFF, Evangelischer Frauenbund Zürich,

FDP Frauen, frauenrechte beider basel, Frauenzentrale Appenzell Ausserrhoden, Frauenzentrale Luzern, Frauenzentrale Zürich, insieme, Juristinnen Schweiz, mws, NGO-

Koordination post Beijing Schweiz, Savoirsocial, Schweiz. Verband der Akademikerinnen,

SKG, SKF, SKOS, SRK, SSLV sowie 15 FKS Spielgruppenleiter/innen und Spielgruppenverbände, Stadt Zürich, SVAMV, SVIN, VPOD, Wirtschaftsfrauen Schweiz stimmen Artikel 5 Absatz 3ter in der vorgeschlagenen Formulierung zu und unterstützen die Argumente im Erläuternden Bericht.

 Teilweise Zustimmung zu Artikel 5 Absatz 3ter in der vorgeschlagenen Formulierung ZH, Travail.Suisse, CROP, Schweizerische UNESCO-Kommission stimmen Artikel 5 Absatz 3ter

nur teilweise zu und beantragen die nachfolgend dargestellten Änderungen.