Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/77: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 28 Seiten
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Bericht vom 29. Juni 2016 über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Änderung des BG über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
Als zu hoch beurteilt wird der Gesamtkredit von 2 Teilnehmenden und 1 Vernehmlassungsteilnehmender erachtet den für die Finanzhilfen nach Artikel 3a vorgesehenen Anteil an den insgesamt vorgesehenen Mitteln als zu hoch.
3.1.10 Weitere Anträge
Von 14 Teilnehmenden werden Anpassungen im Bereich der Familienbesteuerung gefordert (Anpassung Fremdbetreuungskostenabzug, zusätzliche Steuerabzüge zur Entlastung der Eltern, Anpassung der zu hohen Grenzsteuersätze für Zweitverdienende).
3.2 Anträge und Bemerkungen zum Vorentwurf
3.2.1 Vorbemerkung
Es werden im Folgenden die Änderungsvorschläge und Kritikpunkte zu den einzelnen Bestimmungen erwähnt. Ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung wird nur ausnahmsweise aufgeführt. Angeführt werden jeweils lediglich die in einer Stellungnahme vorgebrachten Hauptargumente. Besonders ausführliche Stellungnahmen werden nur insoweit wiedergegeben, als sie konkrete materielle Änderungen fordern. Alle Einzelheiten können den im Internet publizierten Stellungnahmen entnommen werden.6
3.2.2 Bemerkungen zur Systematik
Zur Gesetzessystematik sind keine Stellungnahmen eingegangen.
3.2.3 Anträge und Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen Titel Bundesgesetz über die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG)
Zur Abkürzung des Gesetzes KBFHG sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Gliederungstitel vor Artikel 1
1. Abschnitt: Zweck und Massnahmen
Zum Gliederungstitel vor Artikel 1 sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Artikel 1
1 Mit diesem Gesetz will der Bund erreichen, dass Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung besser miteinander vereinbar sind.
2 Zu diesem Zweck gewährt der Bund im Rahmen der bewilligten Kredite Finanzhilfen für:
a. die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder;
b. die Erhöhung von kantonalen und kommunalen Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung, wenn dadurch die Drittbetreuungskosten der Eltern reduziert werden können;
c. Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebotes auf die Bedürfnisse der Eltern.
Zustimmung zu Artikel 1 in der vorgeschlagenen Formulierung
17 Kantone (BE, LU, UR, SZ, OW, FR, SO, BS, BL, SH, AR, SG, AG, TI, VS, NE, GE), BDP, CVP,
glp, die Grünen, SPS, Schweiz. Gemeindeverband, SSV, SAB, SBV, SGB, KFMV Schweiz, EDK, SODK, Pro Familia, Bildung+Betreuung, kibesuisse, S&E, alliance F sowie
Angestellte Schweiz, BPW, Caritas, Evangelischer Frauenbund Zürich, FDP Frauen, frauenrechte beider basel, Frauenzentrale Appenzell Ausserrhoden, Frauenzentrale Luzern, Frau-
enzentrale Zürich, mws, NGO-Koordination post Beijing Schweiz, Savoirsocial, Schweiz. Verband der Akademikerinnen, SKG, SKF, SKOS, SRK, Stadt Zürich, SVAMV, SVIN, VPOD,
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