Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/77: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 28 Seiten
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Bericht vom 29. Juni 2016 über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Änderung des BG über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
wendig, aber nicht ausreichend. Für SPS müsste sie dauerhaft sein. AR erachtet eine längerfristige Beteiligung des Bundes mit beiden neuen Arten von Finanzhilfen ebenfalls als wünschenswert. Diejenigen Teilnehmenden, die sich bezüglich der Finanzhilfen nach Artikel 3a für eine längere Ausrichtung der Finanzhilfen aussprechen (vgl. Änderungsanträge zu Art. 5 Abs. 3bis), sprechen sich damit auch für eine entsprechende Verlängerung der Laufzeit der diesbezüglichen Gesetzesbestimmungen und damit für eine Änderung von Artikel 10 Absatz 6 aus.
Zu Artikel 10 Absatz 6 sind keine weiteren Stellungnahmen eingegangen, womit sich die vollumfängliche bzw. teilweise Annahme oder Ablehnung der Vorlage jeweils auch auf diesen Absatz bezieht.
3.3 Weitere Anträge und Anregungen
3.3.1 Kredithöhe
SPS, die Grünen, SGB, SVAMV stellen den Antrag auf Erhöhung des Kredites bzw. auf Prüfung einer Erhöhung. Dabei seien namentlich auch die Einsparungen im Bereich der Sozialhilfe einzurechnen. alliance F regt ebenfalls eine deutliche Erhöhung des Betrages an. Für die Grünen, Bildung+Betreuung, Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz, Caritas sollte so viel Geld investiert werden, dass die Eltern höchstens einen Drittel der Vollkosten tragen müssten. SGB fordert einen Beitrag der öffentlichen Hand an die Kinderbetreuung von mindestens 1% des Bruttoinlandproduktes anzustreben.
Für SG ist es fraglich, ob die vorgesehene Kredithöhe angesichts der Verschärfung des Fachkräfte- und Arbeitskräftemangels ausreichten. VD und VS bedauern den bescheidenen Betrag. SSV erachtet die 100 Mio. im Vergleich zum Engagement der Städte als eher „symbolisch“ und kaum für geeignet,
wesentliche Fortschritte zu bringen. BPW, Frauenzentrale Luzern, Frauenzentrale Zürich, insieme,
mws, Schweiz. Verband der Akademikerinnen bezeichnen den Kredit ebenfalls als zu tief. Für SAB ist unklar, woher die 100 Mio. Franken kommen, erachtet es aber als zentral, dass sichergestellt werden müsse, dass der vorgesehene Kredit für die ganze Dauer der Finanzhilfen vollständig zur Verfügung stehe.
VD beantragt, die 100 Mio. Franken seien für eine Verstärkung der Anstossfinanzierung und für die Finanzhilfen nach Artikel 3b zu verwenden. JU, Travail.Suisse würden ebenfalls eine Erhöhung des Betrages für die Projektfinanzhilfen nach Artikel 3b begrüssen. SKG stellt Antrag auf Erhöhung von 15 auf 30 Mio. Franken, so dass der Gesamtkredit 115 Mio. Franken betragen müsste. Für SKOS sollte die Begrenzung auf 15 Mio. Franken aufgehoben oder der Anteil am Gesamtbetrag substanziell erhöht werden. SSV, Pro Familia und insieme werfen ebenfalls die Frage auf, ob für diese Finanzhilfen nicht mehr Mittel vorgesehen werden sollten.
EDK erachtet den Anteil, der für die Finanzhilfen nach Artikel 3a reserviert ist, als zu hoch. Dieser könne für andere Fördermassnahmen verwendet werden.
SBV, SBLV fordern dagegen, den finanziellen Rahmen von 100 Mio. Franken sowie die angenommenen Mehrbelastungen der Kantone und Gemeinden von rund 75 Mio. Franken pro Jahr noch einmal zu überprüfen, diese seien in Anbetracht der angespannten Finanzlagen zu hoch.
3.3.2 Anträge auf Änderung anderer Bestimmungen des KBFHG
ZG fordert, die Artikel 2 und 3 seien zu vereinfachen und allenfalls zusammenzufassen.
VS verlangt, dass die Betreuung in Tagesfamilien im Gesetz ausdrücklich erwähnt wird.
Schweizerische UNESCO-Kommission beantragt einen analog zu Artikel 3b ausgestalteten zusätzlichen Artikel 3c, mit dem neue Finanzhilfen für Projekte festgelegt werden sollen, die eine hohe Qualität des familienergänzenden Betreuungsangebotes sicherstellen und die Bedürfnisse der Kinder berücksichtigen (vgl. auch Anträge zu Art. 1 Abs. 2 Bst d und Art. 5 Abs. 3ter).