Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/77: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 28 Seiten

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft

Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Neue Finanzhilfen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit

Vernehmlassung vom 18. September 2015 bis zum 22. Januar 2016

Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung

29. Juni 2016

1. Ausgangslage

Am 20. Mai 2015 hat der Bundesrat den Bericht „Familienpolitik. Auslegeordnung und Handlungsoptionen des Bundes“ in Erfüllung des Postulats 13.3135 Tornare1 sowie zwei weitere Berichte des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) zur steuerlichen Entlastung von Familien verabschiedet.2 Er hat in seiner Diskussion über die drei familienpolitischen Berichte und die künftige Familienpolitik des Bundes den Fokus auf die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung gerichtet. Gestützt darauf hat er das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, ihm bis September 2015 Antrag auf Verabschiedung einer Vernehmlassungsvorlage zur Schaffung einer befristeten gesetzlichen Grundlage für eine zusätzliche Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung zu stellen.

Der Bundesrat hat den entsprechenden Vorentwurf über die Änderung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 2002 über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung3 sowie den Erläuternden Bericht am 18. September 2015 verabschiedet und das EDI beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 22. Januar 2016. Die Liste aller Vernehmlassungsteilnehmenden mit den nachfolgend verwendeten Abkürzungen findet sich im Anhang. Die 103 Stellungnahmen sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) aufgeschaltet4.

Von den 62 Adressaten der Vernehmlassung5 haben 53 teilgenommen:

 26 Kantonsregierungen;

 7 Parteien;

 3 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete;

 7 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft; und

 10 weitere Organisationen.

Zudem haben 50 nicht offiziell angeschriebene Teilnehmende eine Stellungnahme eingereicht.

1 www.parlament.ch > Ratsbetrieb > Curia Vista > Suche > Geschäftsnummer 13.3135

2 www.estv.admin.ch > Allgemein > Dokumentation > Zahlen und Fakten > Berichte > 2015

3 SR 861

4 www.bsv.admin.ch > Aktuell > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

5 Die Liste der Adressaten findet sich im Internet unter folgender Adresse : https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2015.html (www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > EDI)