Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/77: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 28 Seiten
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Bericht vom 29. Juni 2016 über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Änderung des BG über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
Buchstabe c ausdrücklich die Bedürfnisse von Eltern mit atypischen Arbeitszeiten aufgenommen werden. Juristinnen Schweiz beantragen eine Ergänzung, dass Projekte bevorzugt werden, welche auf die besonderen Verhältnisse in ländlichen Gebieten eingehen. Schweizerische UNESCO-Kommission stellt ebenfalls Antrag auf einen neuen Buchstaben d, damit Projekte unterstützt werden, die eine hohe Qualität des familienergänzenden Betreuungsangebotes sicherstellen und die Bedürfnisse der Kinder berücksichtigen.
Ablehnung von Artikel 1
3 Kantone (NW, AI, GR), FDP, SVP, economiesuisse, sgv, hotelleriesuisse, SBLV, Stiftung
Zukunft CH, up!Schweiz, VFG, ZHK stellen sich vollumfänglich gegen den Vorentwurf und lehnen entsprechend auch Artikel 1 als Ganzes ab.
NW, AI, FDP, SVP, sgv, up!Schweiz, Stiftung Zukunft CH, ZHK bringen hauptsächlich vor, der Bund solle sich im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung, der in der ausschliesslichen Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden liege, nicht weiter engagieren. NW, AI, SVP, sgv, up!Schweiz, Stiftung Zukunft CH weisen darauf hin, dass diese Haltung vom Souverän mit der Ablehnung des Familienartikels am 3. März 2013 bestätigt worden sei. Mit den neuen Finanzhilfen würden den Kantonen indirekt neue Ausgaben auferlegt. Zudem würden die momentanen Finanzhaushaltslagen des Bundes und der Kantone keine zusätzlichen Ausgaben für die familienergänzende Kinderbetreuung erlauben. Die FDP bezeichnet die Vorlage als inakzeptablen bürokratischen Exzess. Die SVP sieht in der Vorlage gar einen Verstoss gegen die Bundesverfassung und das Subsidiaritätsprinzip und sieht Folgekosten für Bund, Kantone und Gemeinden in Milliardenhöhe. Zudem würde die traditionelle Familie diskriminiert, zumal das gemäss Vorlage bestehende Bedürfnis angebotsinduziert und politisch hochstilisiert und deshalb grundsätzlich fraglich sei. Des Weiteren besteht für den sgv die Gefahr, dass die heutige Anstossfinanzierung zur Daueraufgabe werde und auch Begehrlichkeiten für eine Verlängerung und mehr Mittel für die vorgeschlagenen neuen Finanzhilfen entstünden. Diese Argumente werden von der Stiftung Zukunft CH damit ergänzt, dass eine frühe und langandauernde Fremdbetreuung sich negativ auf die Entwicklung der Kinder auswirke und die Mütter mit Teilzeit oder ohne Erwerbstätigkeit zufrieden seien. Eltern würden unter Druck gesetzt, dem Doppelvollzeitmodell zu folgen. up!schweiz bringt zudem vor, dass Subventionen von allen Steuerzahlern zu bezahlen seien, aber nur einen bestimmten Lebensentwurf förderten und damit ungerecht seien. VFG ist gegen die neuen Finanzhilfen, weil der Staat nicht einseitig erwerbtätige Eltern unterstützen solle, sondern alle Familien unabhängig von der Betreuungsform. Für GR können die vorgesehenen befristeten und stark degressiv ausgestalteten Finanzhilfen keine nachhaltige Wirkung entfalten, so dass der Bund besser einen fixen Beitragssatz an die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung gewähren solle, weshalb die Anstossfinanzierung zu verlängern sei. Nach economiesuisse löst die Vorlage die Vereinbarkeitsprobleme nicht, sondern stellt künstliche Verbilligung einer Leistung dar, die den Wettbewerb verzerre und nicht nachhaltig sei. Für hotelleriesuisse und SBLV spricht der Einbezug der Arbeitgeber gegen die Vorlage und für SBLV zusätzlich die zu hohen vorgesehenen finanziellen Mittel.
Gliederungstitel vor Artikel 2
2. Abschnitt: Finanzhilfen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder und für Projekte mit Innovationscharakter
ZG beantragt folgenden Gliederungstitel: „Finanzhilfen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder und für die Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien.“
Zum Gliederungstitel vor Artikel 2 sind keine weiteren Stellungnahmen eingegangen.
Artikel 3 Absatz 4 unverändert verschoben (vorher Artikel 1 Absatz 2)
SAV, hotelleriesuisse beantragen, auf die explizite Erwähnung der Arbeitgeber zu verzichten. ZH weist darauf hin, dass die finanzielle Beteiligung der Arbeitgeber freiwillig bleiben müsse.
Zu Artikel 3 Absatz 4 sind keine weiteren Stellungnahmen eingegangen.