Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/77: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 28 Seiten
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Bericht vom 29. Juni 2016 über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Änderung des BG über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
vollständige (redaktionelle) Neuformulierung von Artikel 3a, da der vorgeschlagene Gesetzestext zu schwammig formuliert sei.
Änderungsanträge und -vorschläge zu Artikel 3a Absatz 2
BE beantragt die Streichung von Absatz 2, da nicht einsehbar sei, weshalb die Kantone einen längerfristigen Finanzierungsnachweis erbringen sollten, wenn der Bund nur während dreier Jahre bezahle. OW, ZG, AG verlangen, dass der Nachweis der längerfristigen Finanzierung für vier, TI für drei anstatt für sechs Jahre zu erbringen sei. UR, SZ, BS, SODK beantragen bzw. regen ebenfalls die angemessene Berücksichtigung der Fristen der Budgetprozesse an.
Für SGB ist eine Verpflichtung der Kantone und Gemeinden über sechs Jahre hinaus anzustreben. Pro Familia verlangt die Überprüfung der Formulierung „…gesichert erscheint.“, diese lasse dem Bund zu viel Spielraum.
Weitere Anregungen und Vorbehalte zu Artikel 3a
ZH und SKG regen an, der Bund solle das Thema der negativen Erwerbsanreize aufnehmen und in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden Hilfsmittel zur Verfügung stellen, damit diese ihre Tarifsysteme entsprechend überprüfen und anpassen könnten.
SPS schlägt vor, es sollte weiterhin sensibilisiert werden, dass auch künftig zusätzliche freiwillige Leistungen, namentlich der Arbeitgeber erbracht würden. Das freiwillige Engagement solle nicht ersetzt, sondern nur ergänzt werden.
EDK betont die Wichtigkeit des Subsidiaritätsprinzips.
Kibesuisse und PRo Enfance sind der Ansicht, die 85 Mio. Franken könnten keine spürbare Entlastung der Eltern bringen.
EKFF befürchtet einen grossen administrativen Aufwand auf die Kantone zukommen, bis diese sich entschieden hätten, wen (Kantone, Gemeinde und gegebenenfalls Arbeitgeber) sie in ihrer Gesuchstellung berücksichtigen wollen.
Ablehnung von Artikel 3a
3 Kantone (NW, AI, GR), FDP, SVP, economiesuisse, sgv, hotelleriesuisse, SBLV, Stiftung
Zukunft CH, up!Schweiz, VFG, ZHK lehnen die Vorlage als Ganzes ab und damit auch Artikel 3a. 5 Kantone (ZH, GL, TG, VD, JU), SAV, Centre Patronal welche die Vorlage zwar grundsätzlich befürworten, stellen sich ebenfalls gegen die in Artikel 3a vorgesehenen Finanzhilfen für Subventionserhöhungen der Kantone und Gemeinden. 4 Kantone (ZH, TG, VD, JU) bringen hauptsächlich vor, dass mit der geplanten Befristung der Finanzhilfen auf drei Jahre und deren stark degressiven Ausgestaltung sowie der Verpflichtung der Kantone zur Finanzierung der Subventionserhöhungen über mindestens sechs Jahre, die Finanzierung auf die Kantone und Gemeinden abgewälzt würde. SSV hält trotz grundsätzlicher Zustimmung fest, dass einige Mitglieder den Finanzhilfen nach Artikel 3a ebenfalls kritisch gegenüber stünden, da die Mehrbelastung durch die Senkung der Elternbeiträge für die Städte angesichts des Spardrucks kaum zu bewältigen wäre. ZH bringt überdies vor, dass die Umsetzung sehr aufwändig und aufgrund der ausschliesslichen Zuständigkeit der Gemeinden im Kanton ZH in einzelnen Punkten unmöglich oder zweckwidrig wäre. Auch VD gibt zu bedenken, dass die Tarifausgestaltung in der Kompetenz der Gemeinden liege und die Vorlage zu einem noch komplexeren System führen würde. Centre Patronal erachtet die Umsetzung von Artikel 3a ebenfalls als zu kompliziert, sie öffne Tür und Tor für neue bürokratische Massnahmen. BDP zweifelt trotz grundsätzlicher Zustimmung ebenfalls, inwieweit die Kantone die vom Bund angestossene Subventionierung weiterführen. JU bringt zusätzlich vor, das geplante System bedeute eine Ungleichbehandlung der Kantone; diejenigen, die bis heute bereits viel gemacht hätten, würden benachteiligt, da sie ihr bereits hohes Engagement aufgrund der finanziell schwierigen Lage nicht noch weiter ausbauen und deshalb keine Finanzhilfen beantragen könnten. Für Centre Patronal sind die vorgesehenen 85 Mio. Franken mit Blick auf den Spardruck zu hoch.