Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/77: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 28 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht

Bericht vom 29. Juni 2016 über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Änderung des BG über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

Artikel 3b Finanzhilfen für Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Be-

treuungsangebotes auf die Bedürfnisse der Eltern

1 Die Finanzhilfen für Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreu-

ungsangebotes auf die Bedürfnisse der Eltern können Kantonen, Gemeinden, weiteren juristischen sowie natürlichen Personen gewährt werden.

2 Sie können für Projekte gewährt werden, die darauf abzielen, die familienergänzenden Be-

treuungsangebote auf kantonaler, regionaler oder kommunaler Ebene besser auf die Bedürfnisse der Eltern abzustimmen. Dies gilt insbesondere für Projekte, die:

a. umfassende und gemeinsam mit der Schule organisierte Betreuungsangebote für Schulkinder gewährleisten;

b. Betreuungsangebote für Eltern mit unregelmässigen Arbeitszeiten oder flexiblen Arbeitseinsätzen gewährleisten; oder

c. Betreuungsangebote ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten, namentlich in Randzeiten oder während der Schulferien gewährleisten.

 Zustimmung zu Artikel 3b in der vorgeschlagenen Formulierung

18 Kantone (BE, LU, UR, SZ, OW, GL, FR, SO, SH, AR, SG, AG, TG, TI, VS, NE, GE, JU), BDP,

CVP, glp, SPS, Schweiz. Gemeindeverband, SSV, SAB, SAV, SBV, KFMV Schweiz,

Travail.Suisse, EDK, SODK, S&E, alliance F, männer.ch, Angestellte Schweiz, BPW, Evangelischer Frauenbund Zürich, FDP Frauen, frauenrechte beider basel, Frauenzentrale Appen-

zell Ausserrhoden, Frauenzentrale Luzern, Frauenzentrale Zürich, Juristinnen Schweiz, mws, NGO-Koordination post Beijing Schweiz, Schweiz. Verband der Akademikerinnen, SKF, Stadt Zürich, SVIN, Schweizerische UNESCO-Kommission, Wirtschaftsfrauen Schweiz

stimmen Artikel 3b in der vorgeschlagenen Formulierung zu und unterstützen die Argumente im Erläuternden Bericht. Im Bereich der Abstimmung der Betreuungsangebote auf die Bedürfnisse der Eltern wird ein grosser Handlungsspielraum geortet, gerade auch im schulergänzenden Bereich. GL bringt zudem vor, dass gemäss Erfahrungen mit der Anstossfinanzierung mit einer besseren Abstimmung der Angebote auch die Nachfrage steige, was wiederum die dauerhafte Finanzierung der Angebote sichere oder zumindest vereinfache.

 Teilweise Zustimmung zu Artikel 3b in der vorgeschlagenen Formulierung

5 Kantone (ZH, ZG, BS, BL, VD), die Grünen, SGB, Pro Familia, PRo Enfance, Bil-

dung+Betreuung, kibesuisse, Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz, Caritas, Centre Patronal,

CROP, EKFF, insieme, Savoirsocial, SKG, SKOS, SRK, SSLV sowie 15 FKS Spielgruppenleiter/innen und Spielgruppenverbände, SVAMV und VPOD stimmen Artikel 3b nur teilweise zu und formulieren die nachfolgend dargestellten Änderungsanträge.

 Änderungsanträge und -vorschläge zu Artikel 3b

5 Kantone (ZH, ZG, BS, BL, GE), Bildung + Betreuung, Pro Familia, PRo Enfance, kibesuisse, Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz, Centre Patronal, CROP, EKFF, SKOS, SRK, SSLV sowie

die 15 FKS Spielgruppenleiter/innen und Spielgruppenverbände, SVAMV beantragen bzw. regen an, dass der Wortlaut der Bestimmung so angepasst wird, dass die Projekte nicht nur die Bedürfnisse der Eltern, sondern insbesondere auch das Kindeswohl bzw. die Bedürfnisse der Kinder zu berücksichtigen seien. Die Bedürfnisse der Eltern und der Kinder würden nicht immer zwingend übereinstimmen, das Kindeswohl sei jedoch immer prioritär. PRo Enfance ergänzt, es sei die Verschiedenartigkeit der zu betreuenden Kinder zu berücksichtigen und das Prinzip der Chancengleichheit zu garantieren. TG weist ebenfalls auf eidgenössische und kantonale Regeln hin, die in Bezug auf die familienergänzende Kinderbetreuung aufs Kindeswohl fokussierten, wonach z.B. gewisse Angebote aus sozialpädagogischen Gründen nicht bewilligt würden, obwohl sie den Bedürfnissen der Eltern entsprächen. Centre Patronal schliesst sich dieser Argumentation ebenfalls an. Weil das Wohl des Kindes an erster Stelle stehen müsse, fordern die Grünen, SGB, Bildung+Betreuung, kibesuisse, VPOD dass jedes Projekt ein pädagogisches Konzept vorweisen und von pädagogischen Fachpersonen (mit)verantwortet werden müsse. SGB und VPOD verlangen, im Auftrag des Bundes seien pädagogisch und entwicklungspsychologisch begründete Qualitätskriterien auszuarbeiten, welche als Voraussetzungen für die Finanzierung solcher Projekte