Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/77: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 28 Seiten

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Bericht vom 29. Juni 2016 über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Änderung des BG über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

7 Vernehmlassungsteilnehmende befürworten die neuen Finanzhilfen für Projekte zur besseren erhöhungen nach Artikel 3a ab:

Abstimmung der Betreuungsangebote auf die Bedürfnisse der Eltern nach Artikel 3b des Vorentwurfs, lehnen jedoch die Finanzhilfen für kantonale und kommunale Subventions- Total (von insgesamt 103 eingegangenen Stellungnahmen)7

Kantone:5

ZH, GL, TG, VD, JU In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien:0

Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete:0

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft:1

SAV Weitere Organisationen:0

Weitere Vernehmlassungsteilnehmende:1

13 Vernehmlassungsteilnehmende haben sich gegen die Vorlage ausgesprochen:

Centre Patronal Total (von insgesamt 103 eingegangenen Stellungnahmen)13

Kantone:3

NW, AI, GR In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien:2

FDP, SVP Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete:0

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft:2

economiesuisse, sgv Weitere Organisationen:0

Weitere Vernehmlassungsteilnehmende:6

hotelleriesuisse, SBLV, Stiftung Zukunft CH, up!Schweiz, VFG, ZHK

3.1.2 Artikel 1 Zweck und Massnahmen

56 und damit rund die Hälfte aller Vernehmlassungsteilnehmenden, davon 17 Kantone, heissen Artikel 1 in der vorgeschlagenen Formulierung gut. 34 Teilnehmende, davon 6 Kantone, stimmen teilweise zu. Die einen lehnen die Finanzhilfen für Subventionserhöhungen nach Artikel 3a und damit implizit auch Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b ab und die anderen beantragen eine Erweiterung der Zweckbestimmung (v.a. ausdrücklicher Einbezug der Tagesfamilien, Berücksichtigung des Kindeswohls, der Betreuungsqualität und der besonderen Bedürfnisse der ländlichen Gebiete sowie grundsätzliche Erweiterung des Zwecks über die Förderung Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit hinaus). Abgelehnt wird Artikel 1 von den 13 Teilnehmenden, davon 3 Kantonen, welche die Vorlage als Ganzes ablehnen.

3.1.3 Artikel 3a Finanzhilfen für die Erhöhung von kantonalen und kommunalen Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung

54 und damit rund die Hälfte aller Vernehmlassungsteilnehmenden, davon 3 Kantone, begrüssen die Finanzhilfen für die Erhöhung von kantonalen und kommunalen Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung in der vorgeschlagenen Form. 29 Teilnehmende, davon 15 Kantone, stimmen Artikel 3a teilweise zu und formulieren verschiedene Änderungsanträge und Anregungen. Sie verlangen insbesondere, dass Gesuche um Finanzhilfen auch von einzelnen Gemeinden und nicht nur von Kantonen eingereicht werden könnten, dass auf das Erfordernis einer Regelung der Subventionserhöhungen auf Gesetzesstufe verzichtet werde, dass das bisherige und bestehende Engagement der Kantone für die familienergänzende Kinderbetreuung berücksichtigt werde, dass der Einbezug von Arbeitgeberbeiträgen gestrichen werde und dass die Frist für den Finanzierungsnachweis gestrichen bzw. gekürzt werde. 20 Teilnehmende, davon 8 Kantone, lehnen diese Art von Finanzhilfen ab.