Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/77: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 28 Seiten
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Bericht vom 29. Juni 2016 über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Änderung des BG über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
3.1.4 Artikel 3b Finanzhilfen für Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern
51 und damit die Hälfte aller Vernehmlassungsteilnehmenden, davon 18 Kantone, begrüssen die Finanzhilfen zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern in der vorgeschlagenen Form. 39 Teilnehmende, davon 5 Kantone, stimmen Artikel 3b teilweise zu und verlangen vor allem, dass die Projekte, die der Bund neu mitfinanzieren will, nicht nur die Bedürfnisse der Eltern, sondern insbesondere auch die Bedürfnisse der Kinder und die Betreuungsqualität berücksichtigen müssen. Abgelehnt wird Artikel 3b von den 13 Teilnehmenden, davon 3 Kantonen, welche die Vorlage als Ganzes ablehnen.
3.1.5 Artikel 5 Absatz 3bis und Absatz 3ter Bemessung der Finanzhilfen
53 und damit die Hälfte aller Vernehmlassungsteilnehmenden, davon 7 Kantone, stimmen Artikel 5 Absatz 3bis zu, der die Bemessung der Finanzhilfen nach Artikel 3a regelt. 30 Teilnehmende, davon 11 Kantone, stimmen Artikel 5 Absatz 3bis teilweise zu und stellen vor allem Anträge betreffend die degressive Ausgestaltung der Finanzhilfen für Subventionserhöhungen. Die Degression solle gestrichen oder zumindest schwächer ausgestaltet werden. 12 dieser Teilnehmenden, davon 3 Kantone, verlangen eine länger als drei Jahre bzw. unbegrenzt dauernde Ausrichtung dieser Finanzhilfen. Die 20 Teilnehmenden, davon 8 Kantone, welche sich gegen die Finanzhilfen nach Artikel 3a aussprechen, lehnen 5 Absatz 3bis ebenfalls ab.
86 und damit mehr als drei Viertel aller Vernehmlassungsteilnehmenden, davon 22 Kantone, stimmen Artikel 5 Absatz 3ter zu, welcher sich zur Bemessung der Finanzhilfen nach Artikel 3b äussert. 4 Teilnehmende, davon 1 Kanton, stimmen Artikel 5 Absatz 3ter teilweise zu und verlangen insbesondere eine erweiterte Projektkostenübernahme durch den Bund. Abgelehnt wird Artikel 5 Absatz 3ter von den 13 Teilnehmenden, davon 3 Kantonen, welche die Vorlage als Ganzes ablehnen.
3.1.6 Artikel 6 Absatz 6 Gesuche um Finanzhilfen nach Artikel 3b
79 und damit drei Viertel aller Vernehmlassungsteilnehmenden, davon 13 Kantone, stimmen Artikel 6 Absatz 6 zu. 9 Kantone und die SODK stimmen Artikel 6 Absatz 6 teilweise zu und stellen den Antrag, zu allen Gesuchen um Projektfinanzhilfen solle ausschliesslich eine Stellungnahme der betroffenen Kantone eingeholt werden müssen. Abgelehnt wird Artikel 6 Absatz 6 von den 13 Teilnehmenden, davon 3 Kantonen, welche die Vorlage als Ganzes ablehnen.
3.1.7 Artikel 9
7 Kantone und die SODK beantragen, die Kantone seien über deren Konferenzen SODK und EDK in die Erarbeitung der Ausführungsbestimmungen einzubeziehen.
7 Teilnehmende, davon 3 Kantone, verlangen, dass die Ausführungsbestimmungen so formuliert werden, dass der administrative Aufwand möglichst gering gehalten werden könne.
3.1.8 Artikel 10 Absatz 6
9 Vernehmlassungsteilnehmende, davon 2 Kantone, würden eine dauerhafte Ausrichtung der beiden neuen Arten von Finanzhilfen begrüssen. 12 Teilnehmende, davon 3 Kantone, fordern eine längere bzw. dauerhafte Ausrichtung der Finanzhilfen nach Artikel 3a.
3.1.9 Kredithöhe
20 Vernehmlassungsteilnehmende, darunter 3 Kantone, beantragen eine Erhöhung des Kredites von 100 Mio. Franken oder würden eine solche begrüssen. 8 Teilnehmende, davon 2 Kantone, befürworten eine Erhöhung des Kredites in Bezug auf die Projektfinanzhilfen nach Artikel 3b.