Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/77: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 28 Seiten

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Bericht vom 29. Juni 2016 über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Änderung des BG über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

dienten. Auch kibesuisse und Caritas fordern, die Betreuungsqualität müsse bei der Projektbewertung ein Kriterium sein. Ebenso müssten Minimalstandards für die Anstellungsbedingungen als Voraussetzung für die Finanzierung festgelegt werden. Bildung+Betreuung fordert, dass Projekte zur Verbesserung der Qualitätsentwicklung nicht ausgeschlossen werden dürften. Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz verlangt, vor der ersten Projektvergabe seien in Zusammenarbeit mit einer ausgewiesenen Fachstelle Kriterien und Empfehlungen bezüglich Kindeswohl abzuleiten, um Orientierung für die zu finanzierenden Projekte zu bieten. Für Savoirsocial muss die fachliche Qualifikation des Betreuungspersonals bei allen Projekten gewährleistet und die Aufgaben und Kompetenzen der Betreuenden konzeptionell beschrieben sein.

Für kibesuisse sollten auch Projekte zur Ausarbeitung von Finanzierungsmodellen gefördert werden, mit denen die Wirtschaft ebenfalls beteiligt werde.

insieme stellt den Antrag auf einen neuen Buchstaben, der die Finanzierung von Projekten für Eltern von Kindern mit geistiger Behinderung vorsieht.

SKG regt an, auch hier im Gesetzestext ausdrücklich die Bemühungen seitens der Arbeitgeber anzurechnen und damit entsprechende Anreize zu schaffen.

ZG stellt Antrag auf Aufnahme eines neuen Buchstaben d: „familienfreundliche Arbeitszeitregelungen zum Ziel haben und von Arbeitgebern lanciert und finanziert werden.“

VD beantragt die Aufnahme von Projekten zur Förderung von schulergänzenden Betreuungsangeboten für Eltern in Ausbildung oder in beruflicher Eingliederung sowie zur Förderung von Betreuungsangeboten für Kinder mit besonderen Bedürfnissen.

Die Grünen fordern, dass bei Projekten nach den Buchstaben b und c die Betreuungsqualität ein Kriterium bei der Projektbewertung sein müsse. Savoirsocial beantragt einen neuen Buchstaben d: „die Qualitätsentwicklung von familienergänzenden Betreuungsangeboten fördern.“

 Weitere Anregungen und Vorbehalte zu Artikel 3b

BS bringt vor, die vorgesehenen Finanzhilfen hätten Objektfinanzierungscharakter, weshalb sie in Kantonen, die ein System von Subjektfinanzierungen kennen, kaum übernommen und weitergeführt werden könnten. Die Vorlage sollte diesem Umstand Rechnung tragen.

BDP formuliert den Vorbehalt, dass Plätze mit flexiblen Betreuungszeiten massvoll ausgebaut werden sollten, dieser Bedarf sei v.a. mit Tagesfamilien abzudecken.

Für Centre Patronal dürften die Finanzhilfen nicht zu falschen Anreizen führen, die einen allgemeinen Anstieg der Betreuungskosten zur Folge hätten. Dies könne z.B. passieren, wenn eine Betreuungseinrichtung an Randzeiten für nur ganz wenige Kinder geöffnet werde, was zwar den Bedürfnissen der Eltern entspreche, aber betriebswirtschaftlich nicht rentieren könne.

SAB fordert den Bund auf, regionale Aspekte und Kooperationen bei der Auswahl der Projekte stark zu gewichten sowie private und lokale Initiativen zu unterstützen und weitreichend zu fördern.

Spielgruppen Aarau betonen, der Fokus der Familienpolitik sollte dringend mit den Bedürfnissen der Kinder und Aspekten aus dem „Orientierungsrahmen für frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in der Schweiz“ ergänzt werden.

 Ablehnung von Artikel 3b

3 Kantone (NW, AI, GR), FDP, SVP, economiesuisse, sgv, hotelleriesuisse, SBLV, Stiftung

Zukunft CH, up!Schweiz, VFG, ZHK lehnen die Vorlage als Ganzes ab und damit auch Artikel 3b. ZHK betont, die Projekte würden auch ohne Bundeshilfen durchgeführt und zudem lohne sich bei