Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/50: Entwurf für eine Verordnung über die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für kosmetische Mittel · 19 Seiten

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kosten relevant sind. Forschungs- und Entwicklungskosten, die ausschliesslich im Zusammenhang z.B. mit der Entwicklung einer neuen Verpackung oder einer neuen Applikationsvorrichtung anfallen, sind nicht zu berücksichtigen.

Die nichtproduktbezogenen Forschungs- und Entwicklungskosten eines Unternehmens müssen als Erstes auf die einzelnen Produktlinien umgelegt werden. Dies geschieht anhand eines Schlüssels, der sich zum Beispiel aus den sachgerechten betrieblichen Annahmen des betroffenen Unternehmens oder aus branchenspezifischen Ansätzen ergeben kann. Die auf eine Produktlinie entfallenden Forschungs- und Entwicklungskosten müssen sodann auf ein einzelnes Erzeugnis heruntergebrochen werden. Die Höhe dieser Kosten hängt wesentlich vom Abschreibungszeitraum ab, der sich wiederum aus den sachgerechten Annahmen des betroffenen Unternehmens oder branchenspezifischen Abschreibungsdauern ergeben kann. Falls ein Produkt sich erfolgreich etabliert und während längerer Zeit als erwartet auf dem Markt präsent ist, können die auf ein einzelnes Erzeugnis heruntergebrochenen Forschungs- und Entwicklungskosten auch nach Ende des branchenüblichen Abschreibungszeitraums noch den Herstellungskosten zugerechnet werden (vgl. Art. 52g Abs. 3 MSchV). Die Höhe der Zurechnung dieser Kosten entspricht der Höhe der durchschnittlichen jährlichen Abschreibung der Forschungs- und Entwicklungskosten während eines branchenüblichen Abschreibungszeitraums.

Kosten für die Durchführung von Tests zur Prüfung der Stabilität des kosmetischen Mittels: Stabilitätstests (Haltbarkeitstests) eines kosmetischen Mittels dienen der experimentellen Bestimmung der Haltbarkeit kosmetischer Mittel. Es wird geprüft, ob ein kosmetisches Mittel hinsichtlich der mikrobiologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften über den Lagerungszeitraum hinweg den festgelegten Spezifikationen des betroffenen Produkts entspricht. Aus den Ergebnissen der Stabilitätstests wird das Verfalldatum abgeleitet. Die Kosten der Stabilitätstests sind gemäss den sachgerechten Annahmen des betroffenen Herstellers auf ein einzelnes Erzeugnis umzurechnen. Diesbezüglich und nachfolgend gilt das oben zu den Forschungs- und Entwicklungskosten Ausgeführte.

Kosten für Verpackungsverträglichkeitsprüfungen: Kosmetische Mittel müssen auf ihre Verträglichkeit mit ihren Verpackungen geprüft werden. Das Packmittel muss das kosmetische Mittel über seine Lebensdauer (i.d.R. 30 Monate und mehr) ausreichend vor Verderb schützen und es dürfen sich während der Lagerung und Aufbewahrung keine unerwünschten Nebenstoffe bilden. Wie oben erwähnt, müssen die zu berücksichtigenden Kosten in jedem Fall einen ausreichenden Bezug zum Bulk aufweisen. Kosten für Tests, die einzig der Entwicklung von Primärverpackungen und Applikationsvorrichtungen dienen, sind bei der Berechnung der massgebenden Herstellungskosten nicht zu berücksichtigen. Den Unternehmen verbleibt bei der Abgrenzung ein sachgerechter Handlungsspielraum.

Kosten für die Durchführung mikrobiologischer Belastbarkeitsprüfungen: Solche Prüfungen werden durchgeführt um zu testen, wie sich ein kosmetisches Mittel bei einer Kontamination mit Keimen verhält. Die Tests sind erforderlich, da die meisten kosmetischen Mittel bei ihrer Anwendung mit Keimen in Kontakt kommen, z.B. wenn mit den Fingern eine Crème aus einer Dose aufgetragen wird. Bei den Kosten für die entsprechenden Tests handelt es sich um typische Forschungs- und Entwicklungskosten.