Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/17: Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) · 22 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 11Fedlex · Erläuternder Bericht
Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage
wenn Subventionsanspruch nicht bereits ausgeschöpft ist)
3.4 Weitere Umsetzungsmodalitäten
Für die Einführung der Subjektfinanzierung sind weitere Modalitäten zu regeln.
Liste der vorbereitenden Kurse (Meldeliste): Eine Reglementierung der Kurse ist bei einer subjektorientierten Finanzierung im Gegensatz zu einer angebotsorientierten Finanzierung nicht nötig. Jedoch sind Transparenz und Wettbewerb im Markt zentrale Voraussetzungen für qualitativ hochstehende und preislich attraktive Kurse. Als transparente Marktübersicht und als subventionsrechtliche Grundlage wird eine Liste derjenigen vorbereitenden Kurse erstellt, die beitragsberechtigend sind.
Elektronisches Informationsportal und Umsetzungsprozesse: Die Umsetzung der Subjektfinanzierung kann an eine externe Stelle ausgelagert werden. Die Abwicklung der Beitragsgesuche und -anträge sowie der Meldung der vorbereitenden Kurse auf die Liste durch die Kursanbieter soll administrativ schlank erfolgen. Für die Antragsstellung und deren Bearbeitung wird deshalb ein elektronisches Informationsportal zur Verfügung gestellt, das per 1. Januar 2018 aufgeschaltet werden soll.
Übergangsregelung von der kantonalen zur Bundesfinanzierung: Das SBFI hat zusammen mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK den Übergang zwischen der heutigen kantonalen zur neuen Bundesfinanzierung geregelt.
3.4.1 Liste der vorbereitenden Kurse (Meldeliste)
Zentrales Element für die Umsetzung der beantragten Regelung ist die Liste der vorbereitenden Kurse (Meldeliste). Absolvierende von auf der Liste verzeichneten vorbereitenden Kursen werden für die anrechenbaren Kursgebühren Beiträge vom Bund erhalten. Die Liste bildet die subventionsrechtliche Grundlage für die Auszahlung der Beiträge und bietet den Kursteilnehmenden eine transparente Marktübersicht. Sie dient den Absolvierenden als Entscheidungshilfe bei der Suche nach einem passenden Kurs und fördert gleichzeitig den Wettbewerb in der Kurslandschaft. Es ist kein aufwändiges Bewilligungsverfahren, sondern ein Meldeverfahren vorgesehen. Die Liste wird deshalb keine Aussagen über die Inhalte und Qualität der Kurse enthalten.
Die Aufnahme eines Kurses in die Liste ist an drei Bedingungen geknüpft:
Der Sitz des Anbieters sowie der Kursort liegen in der Schweiz (in begründeten Ausnahmefällen kann das Angebot auch ausserhalb der Schweiz stattfinden, namentlich wenn es kein Angebot in der Schweiz gibt);
Der Kurs bereitet inhaltlich unmittelbar auf eine oder mehrere eidgenössische Prüfung/en vor.
Der Kursanbieter erklärt sich bereit, gewisse Pflichten einzuhalten. Der Kursanbieter:
o stellt den Kursteilnehmenden bzw. -absolvierenden eine Zahlungsbestätigung über die vom Kursabsolvierenden bezahlten sowie die anrechenbaren Kursgebühren gemäss Vorlage des SBFI aus;
o kooperiert bei der Durchführung von möglichen Stichproben.
Die Angaben zum Anbieter und zu seinem Kurs bzw. seinen Kursen sowie die Einwilligung zur Erfüllung der obengenannten Pflichten erfolgen mittels Selbstdeklaration. Die Antragsprüfung und die Entscheidung über die Aufnahme des Kurses in die Liste obliegen dem SBFI. Hält der Anbieter die Pflichten nicht ein, so kann das SBFI den Kurs von der Liste löschen. Bei vorsätzlich nicht
wahrheitsgetreuen Angaben zum Kurs wird zusätzlich eine Sperre von einem Jahr über den Kursanbieter verfügt. Weitere Schritte im Rahmen des Strafgesetzes bleiben vorbehalten.
316-01832 \ COO.2101.108.3.483595 11/22