Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/17: Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) · 22 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage
Die Meldeliste wird in das geplante elektronische Informationsportal integriert. Dort können Kursanbieter ab dem 1. Januar 2018 Anträge für die Aufnahme der Kurse in die Meldeliste stellen und diese verwalten. Eine Vorversion der Liste wurde im Herbst/Winter 2016 im Rahmen eines Initialisierungsprozesses im Auftrag des SBFI erstellt und ist seit Februar 2017 auf der Internetseite des SBFI
aufgeschaltet.9 Für die Integration der Kurse in die offizielle Liste auf dem elektronischen Informationsportal werden die Anbieter Ende 2017 bestätigen müssen, dass ihre Angaben korrekt sind und sie die in der BBV verankerten Pflichten erfüllen werden.
3.4.2 Elektronisches Informationsportal
Zur Abwicklung der Beitragsgesuche bzw. -anträge und der Meldelistenanträge wird ein elektronisches Informationsportal entwickelt. Das Informationsportal dient als „Single Point of Contact“ für die Kursanbieter und die Absolvierenden bzw. Kursteilnehmenden. Das Portal vereinfacht den Prozess rund um die Subjektfinanzierung soweit als möglich durch automatisierte Verfahren. Die hinterlegten Daten werden in einer Administrativdatenbank verwaltet. Die Bestimmungen zu Organisation und Betrieb des Informationsportals sowie zur Sicherheit, Dauer, Aufbewahrung und Löschung der Daten werden in einer separaten Verordnung festgehalten (Artikel 56b BBG). Die Absolvierenden bzw. Kursteilnehmenden erhalten mit der Eröffnung eines User-Accounts Zugang zum Informationsportal.
Abbildung 2: Elektronisches Informationsportal
Folgende Hauptfunktionen sollen durch das Informationsportal abgedeckt werden:
Suchfunktion Kursanbieter: Der Kursteilnehmende kann vor Besuch des Kurses über das Informationsportal nach Kursanbietern und beitragsberechtigenden Kursen suchen. Es wird eine klare Zuordnung von den einzelnen Kursen zu den einzelnen eidgenössischen Prüfungen geben.
Einreichung des Beitragsgesuchs bzw. -antrags: Der Kursteilnehmende kann nach der Eröffnung eines User-Accounts sein Beitragsgesuch bzw. seinen Antrag einreichen. Das Gesuchs- bzw. Antragsformular hat einen integrierten Subventionsrechner (analog Hypothekenrechner auf einer Bankenwebsite). Dieser zeigt die Höhe der Subvention auf Basis der
Angaben zu den anrechenbaren Gebühren des besuchten Kurses an.
Prüfung des Beitragsgesuchs bzw. -antrags: Der elektronische Subventionsprozess ermöglicht eine vorwiegend automatisierte, systembasierte Prüfung und Plausibilisierung des
9 Vgl. https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/themen/hbb.html . 316-01832 \ COO.2101.108.3.483595 12/22