Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/17: Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) · 22 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage
3) Sind die Beitragsvoraussetzungen erfüllt und die Angaben vollständig, wird der Teilbeitrag ausbezahlt. Negative Entscheide werden verfügt und sind anfechtbar.
4) Die Auszahlung der Teilbeiträge ist mehrfach möglich. Nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung setzt der Prozessschritt 2 des Grundmodells in leicht modifizierter Form ein: Der Absolvierende füllt das Beitragsgesuch aus und reicht die Nachweise ein (die Verfügung der Prüfungsträgerschaft über das Bestehen oder Nichtbestehen und – soweit der Subventionsanspruch noch nicht ausgeschöpft wird – die Zahlungsbestätigung des Kursanbieters über die vom Kursabsolvierenden bezahlten anrechenbaren Kursgebühren). Der allfällige Restbetrag wird ausbezahlt.
Tabelle 2: Grundmodell und Modell mit Überbrückungsfinanzierung im Vergleich
Modell Grundmodell Modell mit Überbrückungsfinanzierung
(Art. 56a Abs. 1 BBG) (Art. 56a Abs. 4 BBG)
Gesuchs- bzw. An- Gesuch nach Absolvierung der eidgenössi- Antrag vor Absolvierung der eidgenössitragsinhalte schen Prüfung: schen Prüfung:
Zahlungsbestätigung des Kursan- Aktuellste Steuerveranlagung zur bieters über die vom Absolvieren- direkten Bundessteuer
den bezahlten anrechenbaren Zahlungsbestätigung des Kursan-Kursgebühren bieters über die vom Teilnehmen- Prüfungsverfügung den bezahlten anrechenbaren Kursgebühren
Unterzeichnete Absichtserklärung, bestimmte eidgenössische Prüfung bis zum Zeitpunkt X abzulegen
Gesuch nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung:
Zahlungsbestätigung des Kursanbieters über die vom Absolvierenden bezahlten anrechenbaren Kursgebühren
(nur wenn Subventionsanspruch nicht bereits ausgeschöpft ist)
Prüfungsverfügung
Gesuchs- bzw. An- Elektronisch über Informationsportal. Elektronisch über Informationsportal.
tragsprozess
Prüfung des Gesuchs auf Vollständigkeit Vor Absolvierung der eidgenössischen Prü- und Korrektheit und anschliessende Aus- fung:
zahlung des Beitrags. Prüfung des Antrags auf Vollständigkeit und Korrektheit und anschliessende Auszahlung des Beitrags.
→ Mehrmals möglich
Nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung:
Prüfung des Antrags auf Vollständigkeit und Korrektheit und anschliessende Auszahlung des Beitrags.
Antrag für die Aufnahme des Kurses in die Liste der vorbereitenden Kurse Bei diesem Antrag ist ein zweistufiger Prozess vorgesehen:
1) Der Kursanbieter registriert sich auf dem elektronischen Informationsportal und reicht den Nachweis über den Sitz des Anbieters in der Schweiz ein. Private Anbieter reichen einen aktuellen Handelsregisterauszug ein. Anbieter ohne Eintrag im Handelsregister (z.B. Vereine ohne Betreibung eines nach kaufmännischer Art geführten Gewerbes oder Institute des öffentlichen Rechts) können Statuten, kantonale Rechtsgrundlagen o.ä. einreichen. Mit der Registrierung
316-01832 \ COO.2101.108.3.483595 14/22