Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/17: Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) · 22 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage

Justizvollzug). Der Bund erwartet, dass dort, wo heute Kantone und/oder Bund aufgrund eines anderen politischen Auftrags solche Kurse finanzieren, Kantone/Bund auch zukünftig die für dieses Anliegen vorgesehenen Mittel einsetzen werden. Die Berechnungen des Mittelbedarfs sowie des administrativen Aufwands der neuen Bundesfinanzierung schliessen diese Kursangebote aus. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass von den rund 23‘000 Personen, die eine eidgenössische Prüfung absolvieren, nur rund 20‘000 Personen Subventionen beantragen werden.

Administrative und personelle Auswirkungen

Unter Einbezug aller Ebenen (Bund, Kantone, Kursanbieter, Kursabsolvierende) führt die schlanke Ausgestaltung der Subjektfinanzierung insgesamt zu einer administrativen Entlastung gegenüber dem heutigen kantonalen Finanzierungssystem:

 Eine bei 6 Kantonen durchgeführte entsprechende Befragung geht aufgrund des Systemwechsels von einer Entlastung von rund 1.6 Millionen Franken aus.

 Auf der Ebene der Kursanbieter fallen die heutigen Abstimmungen mit den Standortkantonen betreffend finanzieller Unterstützung weg. Insgesamt wird von einer Entlastung von rund 2 Millionen Franken ausgegangen.

 Auf Ebene der Kursabsolvierenden gibt es – in Bezug auf die administrative Belastung – keine wesentlichen Änderungen, bzw. der Aufwand für die Beitragsgesuche wird durch den Nutzen bei weitem aufgewogen.

Auf Ebene des Bundes führt die Systemumstellung zu einem administrativen Mehraufwand. Mit der Übernahme dieser neuen Aufgabe im Vollzug entsteht sowohl ein Initialaufwand vor der Systemumstellung als auch ein dauerhafter Mehraufwand für die spätere Behandlung der Beitragsgesuche bzw. Anträge.

 Im Rahmen des Initialaufwands führen die notwendigen Vorbereitungsarbeiten für die neuen Prozesse, insbesondere im Informatikbereich, zu Mehraufwendungen (ca. 700‘000 Franken).

 Für die Behandlung der Beitragsgesuche bzw. Anträge wird ab 2018 ein dauerhafter administrativer Mehraufwand anfallen (Personalbedarf von 11 Stellen). Die Aufgabe kann an eine externe Abwicklungsstelle übertragen werden, womit die Stellen nicht innerhalb der Bundesverwaltung anfallen. Gesamthaft gesehen ergeben sich Personaleinsparungen durch den Systemwechsel von den Kantonen zum Bund. Die Kosten für die Abwicklung der Beitragsgesuche belaufen sich bei geschätzten 20‘000 Absolvierenden pro Jahr auf rund 1 Million Franken. Unter Berücksichtigung der zusätzlichen Anträge für Überbrückungsfinanzierungen, die Kosten von ca. 300‘000 Franken verursachen dürften, belaufen sich die totalen Betriebskosten auf rund 1.3 Millionen Franken pro Jahr.

Die administrativen Aufwendungen werden im Rahmen der Berufsbildungsfinanzierung von Bund und Kantonen gemeinsam getragen.

5.2 Andere Auswirkungen

Die neue Finanzierung hat Auswirkungen auf die Informatik des Bundes: Das geplante elektronische Informationsportal wird vom SBFI erarbeitet und bleibt in der Verantwortung des SBFI, auch wenn die Aufgabe an einen Dritten ausgelagert wird. Das elektronische Informationsportal wird im Rahmen eines bestehenden Informatikprojekts realisiert, womit Synergienutzungen möglich sind.

Die neue Finanzierung hat auch in organisatorischer Hinsicht Auswirkungen. Wird die Aufgabe an einen externen Dritten ausgelagert, muss der Bund das Controlling dieser Stelle übernehmen. Dabei stehen insbesondere auch die Finanzflüsse im Fokus.

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