Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/17: Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) · 22 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage

Subventionsanspruchs, wodurch weitgehend auf manuelle – ressourcenintensive – Prüfungsarbeiten verzichtet werden kann.

Einreichung Meldelistenantrag: Kursanbieter können einen User-Account eröffnen und ihre Kurse für die Meldeliste registrieren. Der Meldelistenantrag ist so konfiguriert, dass der Antrag nur bei vollständigen Angaben und Unterlagen eingereicht werden kann.

Meldelistenmanagement: Über das Informationsportal wird auch das Meldelistenmanagement abgewickelt. Kursanbieter können ihre Stammdaten ändern und ihre Anträge verwalten.

Informationsbereitstellung: Kursteilnehmende und -absolvierende sowie Kursanbieter können auf Merkblätter, Checklisten, Leitfäden etc. via das Informationsportal zugreifen.

3.4.3 Umsetzungsprozesse

Die Beitragsgesuche bzw. -anträge sowie die Anträge für die Aufnahme von Kursen in die Liste der vorbereitenden Kurse werden wie oben dargelegt über das elektronische Informationsportal abgewikkelt. Die Umsetzung dieser Prozesse im Rahmen der Subjektfinanzierung kann an eine externe Stelle (Dritte) ausgelagert werden. Die Verantwortung für sämtliche Prozesse wird jedoch beim SBFI bleiben.

Subventionsprozess

Beim Grundmodell ist folgender Prozess vorgesehen:

1) Vor dem Kursbesuch wird der potentielle Prüfungskandidierende prüfen, ob sein gewählter Kurs auf der Liste der vorbereitenden Kurse aufgeführt ist.

2) Nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung eröffnet der Absolvierende einen User-Account, füllt das Beitragsgesuch aus und reicht folgende Nachweise ein:

o Zahlungsbestätigung des Kursanbieters über die vom Kursabsolvierenden bezahlten anrechenbaren Kursgebühren;

o Verfügung der Prüfungsträgerschaft über das Bestehen oder Nichtbestehen der eidgenössischen Prüfung (Prüfungsverfügung).

Bei der Erfassung seiner Daten gibt der Absolvierende an, an welche Bankverbindung der Bundesbeitrag ausbezahlt werden soll. Dies kann seine persönliche Bankverbindung oder diejenige eines Dritten sein.

3) Sind die Beitragsvoraussetzungen erfüllt und die Angaben vollständig, wird der Beitrag an das angewiesene Konto ausbezahlt. Negative Entscheide werden verfügt und sind anfechtbar.

Beim Modell mit Überbrückungsfinanzierung unterscheidet sich der Prozessablauf von demjenigen des Grundmodells in der Hinsicht, dass ein vorgelagerter Prozess für die Auszahlung der Teilbeiträge stattfindet:

1) Vor dem Kursbesuch wird der potentielle Prüfungskandidierende analog zum Grundmodell prüfen, ob sein gewählter Kurs auf der Liste der vorbereitenden Kurse aufgeführt ist.

2) Der/die Kursteilnehmende eröffnet vor oder während des Kursbesuches einen User-Account und stellt einen Antrag auf Überbrückungsfinanzierung. Er/sie reicht folgende Unterlagen ein:

o Absichtserklärung, die eidgenössische Prüfung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu absolvieren;

o Aktuellste Steuerveranlagung zur Belegung des Subventionsanspruchs (direkte Bundessteuer = 0);

o Zahlungsbestätigung des Kursanbieters über die vom Kursabsolvierenden bezahlten anrechenbaren Kursgebühren von mehr als 3‘500 Franken.

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