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Vernehmlassung 2017/22: Entwürfe der Ausführungserlasse zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 46 Seiten

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b. Erkenntnisse vorliegen, nach welchen die Anbieterin in einem oder mehre-

ren Fällen nicht in der Lage ist, die Datenausleitung, die Auskunfts- oder die Überwachungsbereitschaft sicherzustellen;

c. der Bestätigung zugrundeliegende Angaben der Anbieterin nicht der Wahr-

heit entsprechen.

4. Abschnitt: Auskunftstypen für Netzzugangsdienste

Art. 33 Auskunftstyp IR_1_NA: Auskünfte über Teilnehmende von Netz-

zugangsdiensten

1Der Auskunftstyp IR_1_NA umfasst die folgenden Angaben über Teilnehmende von Netzzugangsdiensten:

a. falls vorhanden, den eindeutigen Teilnehmeridentifikator (zum Beispiel

Kundennummer);

b. die Angaben zur natürlichen beziehungsweise juristischen Person gemäss

Artikel 19 und, falls bekannt, weitere Kontaktdaten und das Geschlecht der natürlichen Person;

c. die folgenden Angaben über jeden von dem Teilnehmenden bei der Anbiete-

rin bezogenen Netzzugangsdienst:

1. den eindeutigen Identifikator, welcher die Anbieterin bezeichnet (zum Beispiel FDA-Nummer),

2. den eindeutigen Dienstidentifikator (zum Beispiel Benutzername, MSISDN, DSL-Identifikator),

3. den Zeitraum des Dienstbezugs (Beginn, erstmalige Aktivierung und gegebenenfalls Ende),

4. falls zutreffend, weitere Angaben über zusätzliche Optionen oder Einschränkungen des Netzzugangsdienstes,

5. falls zutreffend, die Installationsadressen des ortsgebundenen Netzzugangs und jeweils deren Gültigkeitszeitraum,

6. die Zustände des Dienstes gemäss den internen Bezeichnungen der Anbieterin (zum Beispiel aktiv, suspendiert, gesperrt) und jeweils deren Gültigkeitszeitraum,

7. falls zutreffend, alle diesem Netzzugangsdienst zugeteilten statischen IP-Adressen, IP-Präfixe, IP-Adressbereiche und Netzmasken beziehungsweise Präfixlängen und jeweils deren Gültigkeitszeitraum,

8. bei vorbezahlten Diensten (Prepaid), den Zeitpunkt und die Stelle (Name und vollständige Adresse) der Abgabe des Zugangsmittels sowie den Namen der abgebenden Person,

9. falls zutreffend, die SIM-Nummer (ICCID) zum Zeitpunkt der Abgabe;

10. falls zutreffend, die IMSI;

11. den Typ des Dienstes (z.B. Prepaid, Abonnement);