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Vernehmlassung 2017/22: Entwürfe der Ausführungserlasse zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 46 Seiten
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3Der Dienst ÜPF beauftragt die FDA, anhand der Randdaten des vergangenen Fernmeldeverkehrs die zu Beginn und am Ende der Referenzkommunikationen und Referenznetzzugänge gemäss Absatz 2 jeweils benutzten Mobilfunkzellen beziehungsweise WLAN-Zugangspunkte zu bestimmen und ihm die mit den entsprechenden Zell-Identifikatoren (zum Beispiel CGI, ECGI) beziehungsweise BSSID vervollständigte Liste nach Absatz 2 zu liefern.
Art. 66 Überwachungstyp AS_29: Antennensuchlauf
1Der Überwachungstyp AS_29 umfasst die rückwirkende Überwachung aller Kommunikationen, Kommunikationsversuche (zum Beispiel Anrufe, SMS, MMS), Netzzugänge und Netzzugangsversuche, welche über eine bestimmte Mobilfunkzelle beziehungsweise über einen bestimmten WLAN-Zugangspunkt während eines Zeitraumes von bis zu zwei Stunden stattgefunden haben.
2Die FDA übermittelt die aus Absatz 1 resultierenden Randdaten des vergangenen Fernmeldeverkehrs gemäss Artikel 60 und 61.
11. Abschnitt: Notsuche und Fahndung
Art. 67 Überwachungstypen EP: Notsuche
Für die Notsuche gemäss Artikel 35 BÜPF können die folgenden Überwachungstypen angeordnet werden:
a. der Typ EP_30_PAGING: die Bestimmung der letzten durch die Mobilfunkanbieterin festgestellten Aktivität des mobilen Endgerätes der vermissten oder einer dritten Person und die Lieferung der MSISDN, der IMSI, der IMEI (falls vorhanden), des Typs der Mobilfunktechnologie, des Frequenzbandes, des eindeutigen Identifikators des Mobilfunknetzes, des Datums und der Uhrzeit der letzten Aktivität sowie einer der folgenden, zur Standortbestimmung notwendigen Angaben:
1. die Angaben über die dabei benutzte Zelle: der Identifikator oder eine Kombination von Identifikatoren (zum Beispiel CGI, ECGI, SAI, RAI, TAI), die Postadresse, die Hauptstrahlungsrichtung beziehungsweise bei komplexen Zellen die Hauptstrahlungsrichtungen und die Art der Zelle, die geografischen Koordinaten,
2. die Postadresse und die vom Netzwerk berechnete Position des Endgerätes bei der letzten Aktivität, zum Beispiel in Form von geografischen Koordinaten und dem zugehörigen Unsicherheitswert oder in Form eines Polygons unter Angabe der geografischen Koordinaten jedes Polygonpunktes, oder
3. die Postadresse und andere standardisierte, vom Netzwerk bestimmte Angaben zur Position des Endgerätes bei der letzten Aktivität oder zum Standort der dabei benutzten Zelle;