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Vernehmlassung 2017/22: Entwürfe der Ausführungserlasse zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 46 Seiten
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- die Identifikatoren oder eine Kombination von Identifikatoren (zum Beispiel CGI, ECGI, SAI, RAI, TAI) sowie die geografischen Koordinaten, gegebenenfalls die Hauptstrahlungsrichtungen und die Postadressen der Zellen, welche das Endgerät benutzte,
- die vom Netzwerk berechneten Positionen des Endgerätes, zum Beispiel in Form von geografischen Koordinaten und den zugehörigen Unsicherheitswerten oder in Form von Polygonen unter Angabe der geografischen Koordinaten jedes Polygonpunktes, sowie die zugehörigen Postadressen, oder
- andere, vom Netzwerk bestimmte Angaben zu den Standorten des Endgerätes oder der Zellen, welche das Endgerät benutzte, gemäss internationalen Standards sowie die zugehörigen Postadressen;
2. bei anderen ortsunabhängigen Diensten, soweit verfügbar, die vom Netzwerk bestimmten Standortangaben des Zugangs zu den überwachten Diensten sowie die zugehörige Postadresse.
Art. 62 Überwachungstyp HD_25_EMAIL: rückwirkende Überwachung
von Randdaten bei E-Mail-Diensten
Der Überwachungstyp HD_25_EMAIL umfasst die rückwirkende Überwachung von Randdaten eines E-Mail-Dienstes. Es sind die folgenden Randdaten des vergangenen Fernmeldeverkehrs, der über den überwachten Dienst gesendet, bearbeitet oder empfangen wurde, zu übermitteln, selbst wenn die Kommunikation nicht erfolgreich war:
a. das Datum, die Uhrzeit, die Art des Ereignisses, die Teilnehmeridentifikatoren, gegebenenfalls die Alias-Adressen, die Sender- und Empfängeradressen, das verwendete Protokoll, die IP-Adressen und Portnummern des Servers und des Clients sowie gegebenenfalls der Zustellstatus der Nachricht bei den folgenden Ereignissen: Senden, Empfangen, Mailbox-Anmeldung beziehungsweise -versuch, Mailbox-Abmeldung und bei den folgenden Ereignissen, soweit vorhanden: Herunterladen, Hochladen, Löschen, Bearbeiten, Hinzufügen einer Nachricht;
b. die IP-Adressen und Portnummern der sendenden und empfangenden E-Mail-Server.
Art. 63 Überwachungstyp HD_26_COM: rückwirkende Überwachung von
Randdaten bei anderen Fernmeldediensten oder abgeleiteten
Kommunikationsdiensten
Der Überwachungstyp HD_26_COM umfasst die rückwirkende Überwachung von Randdaten eines anderen Fernmeldedienstes oder abgeleiteten Kommunikationsdienstes (zum Beispiel Mitteilungsdienst, Kommunikationsdienst in sozialen Netzen, Cloud-, Proxy-Dienst) und, falls zutreffend, der mit diesem konvergierenden Dienste. Es sind die folgenden Randdaten des vergangenen Fernmeldeverkehrs, der über die überwachten Dienste gesendet, bearbeitet oder empfangen wurde, zu übermitteln, selbst wenn die Kommunikation nicht erfolgreich war: