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Vernehmlassung 2017/22: Entwürfe der Ausführungserlasse zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 46 Seiten

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Art. 59 Überwachungstyp RT_22_COM_CC_IRI: Echtzeitüberwachung von

Inhalten und Randdaten bei anderen Fernmeldediensten oder

abgeleiteten Kommunikationsdiensten

Der Überwachungstyp RT_22_COM_CC_IRI umfasst die Echtzeitüberwachung eines anderen Fernmeldedienstes oder abgeleiteten Kommunikationsdienstes (zum Beispiel Kommunikationsdienst in sozialen Netzen, Cloud-, Proxy-Dienst) und, falls zutreffend, der mit diesem konvergierenden Dienste. Es sind der Inhalt des Fernmeldeverkehrs, der über die überwachten Dienste gesendet, bearbeitet oder empfangen wird, sowie die diesbezüglichen Randdaten gemäss Artikel 58 in Echtzeit zu übermitteln.

10. Abschnitt: Typen der rückwirkenden Überwachung

Art. 60 Überwachungstyp HD_23_NA: rückwirkende Überwachung von

Randdaten bei Netzzugangsdiensten

Der Überwachungstyp HD_23_NA umfasst die rückwirkende Überwachung von Randdaten eines Netzzugangsdienstes. Es sind die folgenden Randdaten des vergangenen Fernmeldeverkehrs, der über den überwachten Netzzugangsdienst gesendet oder empfangen wurde, zu übermitteln, selbst wenn der Netzzugang nicht erfolgreich war:

a. das Datum und die Uhrzeit des Beginns und gegebenenfalls des Endes oder der Dauer der Sitzung;

b. die Art des Netzzugangs;

c. die verwendeten AAA-Informationen des überwachten Dienstes, insbesondere der Teilnehmeridentifikator, bei Mobilfunk die IMSI;

d. die dem Netzzugangsdienst zugeteilten IP-Adressen beziehungsweise Adressbereiche und das Datum und die Uhrzeit der jeweiligen Zuteilung;

e. die Adressierungselemente des Netzzugangsdienstes, insbesondere bei Mobilfunk die MSISDN;

f. die eindeutigen Geräteidentifikatoren gemäss internationalen Standards der Endgeräte (zum Beispiel IMEI, MAC-Adresse);

g. sofern verfügbar, die jeweiligen Datenmengen, welche innerhalb der Sitzung hochgeladen und heruntergeladen wurden;

h. bei ortsunabhängigen Diensten, soweit im Rahmen des üblichen technischen Betriebes verfügbar, die folgenden Standortangaben zu Beginn und am Ende der Sitzung:

1. die Identifikatoren oder eine Kombination von Identifikatoren (zum Beispiel CGI, ECGI, SAI, RAI, TAI) sowie die geografischen Koordinaten, gegebenenfalls die Hauptstrahlungsrichtungen und die Postadressen der Zellen, welche das Endgerät benutzte,