Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/25: Teilrevision der Schwerverkehrsabgabeverordnung, der Nationalstrassenverordnung, der Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer im Strassenverkehr und der Durchgangsstrassenverordnung · 20 Seiten

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4. Rechtliche Aspekte

Die Verordnungsänderungen stehen im Einklang mit dem übergeordneten Recht. Sie stützen sich auf folgende Gesetzesbestimmungen:

 die Änderung der SVAV stützt sich auf Artikel 19 SVAG;

 die Änderung der NSV stützt sich auf Artikel 60 NSG;

 die Änderung der MinVV stützt sich auf die Artikel 12 Absatz 1, 13 Absatz 3, 17b Absatz 2, 17e

Absatz 2 (neu) und 38 MinVG;

 die Änderung der Durchgangsstrassenverordnung stützt sich auf Artikel 2 Absatz 3 des Stras-

senverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01).

Die Änderungen haben keine Berührungspunkte mit dem internationalen Recht und verstossen insbesondere nicht gegen internationale Verpflichtungen der Schweiz.

Es sind keine Bestimmungen von der Ausgabenbremse betroffen.

Die Zulässigkeit, Pauschalbeiträge auszurichten, ergibt sich aus Artikel 38 MinVG. Gemäss dieser Bestimmung ist es dem Bundesrat erlaubt, statt auf die effektiven Kosten abzustellen (vgl. Art. 17d Absatz 1 MinVG, Art. 21 f. MinVV), Pauschalen festzulegen. Zudem soll dem ASTRA mit Artikel 7 Absatz 6 NSV neu die Kompetenz übertragen werden, Vorgaben zur technischen Ausgestaltung von Schnellladestationen auf Rastplätzen zu erlassen.